Streit über das Bisthum Naumburg. 521
protestantische Bischof nur 600 Gulden Gehalt; die weltliche
Regierung des Stiftes wurde einem Interimsadministrator,
Melchior von Crenzen, als Schutzhauptmann übergeben. Die-
jenigen vom Stiftsadel, die sich Amsdorf anzuerkennen weigerten,
verloren zum Theil ihre Güter, zum Theil ihre Freiheit.
Wenn auch die Reichsunmittelbarkeit der sächsischen Stifter,
gegen welche auch die sächsischen Häuser, eine Schrift beim
Reichstag einreichten, schon wegen der älteren Verhältnisse der
Marken, nicht in dem Sinne, wie der Kaiser sie anzog, zu
erweisen war, da die Markgrafen ihre Stiftsvögte waren und
also die oberste Gerichtsbarkeit und Kriegsgewalt im Stiftsland
übten, da die Bischöfe auf ihren Landtagen erscheinen und sich
vom Landeöherrun bestätigen lassen mußten; wenn also ein ge-
mischtes Verhältnuiß, welches der Landeshoheit wenigstens nahe
kam, stattfand, und der Kaiser gewiß varin irrte, daß er den
sächsischen Stiftern volle Reichsunmittelbarkeit zusprach, so
war es doch im vorliegenden Falle kein Zweifel, daß
Johann Friedrich zu cigenmächtig haudelte, weil er mit Hint-
ansetzung urkundlicher Rechte, die seine Vorfahren stets aner-
kannt hatten, auscheinend zur Ehre und Verbreitung der neuen
Lehre elwas durchzusetzen strebte, was gewiß auf einem anderen,
gerechtern Wetge, wenn auch etwas langsamer, zu erreichen stand.
Ob der weise Friedrich wohl ebenso gehaudelt hätte? und wie-
viel zweckmäßiger und schonender ging Moritz 1544 in gleichem
Falle mit Merseburg zu Werke! Zugleich war es aber auch
ein Schritt, der damals in ganz Deutschland das größte Auf-
sehen machen mußte, das erste Beispiel von Säcularisirung
und Reformirung eines deutschen Bisthums, das alle anderen
Kirchenfürsten mit der höchsten Besorgniß erfüllen mußte 7).
Ein Glück, daß damals auf dem Reichstage zu Speier (Januar
1542) Ferdinand weit mehr mit seiner Türkennoth als mit
solchen Säcularisationen sich befassen konnte und froh war, für
einen fünfjährigen Ruhestand in Deutschland und eine Reichs-
kammergerichts-Visitation, bei der auch Kursachsen sein sollte,
eine Türkenhilfe verwilligt zu bekommen. Von dem Konucil,
1) Vergl. v. Langenn, Doctor Melchior von Ossa (1858), S. 22 ff.
1544