Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

526 Kurfürst Johann Friedrich der Großmüthige. 
wahren Religion in Deutschland erzählenden Agenten Kurß: es 
sei nicht soviel um die Religion und um die Lutherei zu thun, 
sondern allein darum, daß man auf beiden Seiten die Liber- 
tät zu hoch und zu fast suchen und derselben nach rechten 
wolle 1). 
Man konnte katholischerseits kaum etwas Anderes erwarten, 
als daß der Bund von Schmalkalden jetzt, wo der Kaiser 
krank in Italien, zugleich in Krieg mit Frankreich, Ferdinand 
aber höchst unglücklich gegen die Türken war, die Lage der 
Dinge beunutzen und mit den Waffen in der Hand alle Be- 
dingungen erpressen würde, die zu gesetzlicher und dauernder 
Anerkennung ihrer Religions= und politischen Partei, zur Fest- 
stellung ihrer ganzen Existenz vonnöthen waren. So würde 
der Ausgang wenigstens, der Zweck und die endliche Beruhigung 
Deutschlands mit ihren Gewaltschritten wieder versöhnt, der 
Erfolg sie wo nicht gerechtfertigt, voch entschuldigt haben. Noch 
auf dem Reichstage, der zu Nüruberg im Jamar 1543 zu- 
sammentrat, schien es, als sollten die Dinge diese Richtung 
nehmen. Mit der Beschwerde über die trotz aller königlichen 
Zusagen fortdauernden Bedrohungen durch das Kammergericht 
verbanden die Protestanten den Antrag auf dessen Auflösung 
und Neubesetzung; vor Erledigung dieser Sache, erklärten sie, 
würden sie sich in keine Verhandlung einlassen; und da Fer- 
dinand bei den über den braunschweiger Zug erbitterten Katho- 
lischen nur eine neue Visitation und eine fünfjährige Verlän= 
gerung des Friedens erreichte, so verwarfen sie ihrerseits den 
Neichstagsabschied. 
Aber in Wirklichkeit kam es ganz anders; die clevesche An- 
gelegenheit wurde der Wendepunkt, an welchem es zum ersten 
Male gelang, dem siegreichen Vorwärtsschreiten der protestan- 
tischen Partei Einhalt zu thun. Als Johann Friedrich seines 
Schwagers Wilhelm von Cleve Aufnahme in den schmalkal- 
dischen Bund beantragte, wurde dies abgelehnt: der Landgraf 
hatte sich in jenem verhängnißvollen regensburger Vertrage 
ausdrücklich verpflichtet, den Herzog von Cleve nicht zu unter- 
1) Karls merkwlirdige Antwort ist aus Stumpfs Didpl. Gesch. v. 
Bayern I, 2. S. 249. Sonst Planck III, 2. S. 202 ff.
	        
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