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46 Markgraf Gero.
Anhalt gegründete Kloster unter Otto II. nach Nienburg an
der Saale verlegten. Siegfried der Legat ist, wie es scheint,
von Siegfried, dem Bruder Geros, zu unterscheiden, ohne daß
jedoch die Möglichkeit einer Iventität Beider völlig geleugnet
werden kann 1). — An Gero kam nachher noch, vermuthlich
zwischen 941 und 946, die Grafschaft Thietmars mit Magde-
burg und später auch der den Slaven abgenommene Gau Mo-
reziani oder Morestem rechts von der Elbe.
Wahrscheinlich erfolgte Geros Erhebung zum Nachfolger
des Legaten Siegfried auf demselben Reichstage zu Magdeburg,
wo Otto über Eberhard Gericht hielt. Aber in Geros Ham
gewann Siegfrieds Legation größere Dimensionen in demselben
Maße, wie der Krieg gegen die Wenden sich weiter ausdehnte.
Als Otto 939 nach Süddeutschland zog, übertrug er Gero den
Heerbefehl gegen sämmliche Slaven längs der Saale und Elbe
bis zum Gebiete Hermann Billings und erneuerte somit für
ihn eine echte Markgrafschaft im alten Sime des Worts, so
daß ihm nnn die Greuzgrafen jener Gegenden ständig gehorchten.
Auf diese Weise erhob sich, nachdem eben erst die Macht der
Nationalherzoge gebrochen worden war, in diesen Grenzländern
des Reiches eine neue Auctorität, die ihrem Umfange nach jener
nicht unähnlich war. An der Spitze der übrigen Grafen und
Grenzgrafen nahm Gero nun in dem Limes sorabicus eine
weit mächtigere Stellung ein, als die bloße Legation Siegfrieds
ihm verleihen konnte. Von Magdeburg aus, das den Haupt-
stützvunkt des Kriegs gegen die Wenden bildete, wurde unter
seiner Leitung der erste umfassend und planvoll angelegte Ver-
such zur Unterwerfung des überelbischen Slavenlandes unter-
nommen, energisch und erfolgreich, aber auch erbarmungslos
und ohne Bedenken in der Wahl der Mittel.
1) Joh. Ludw. Lev. Gebhardi (Geneal. Abhandl. I1747) II, 240)
und Worbs nehmen Siegfried und Gero unbedingt als Brüder und lassen
Gero aus einem Harz-Grafengeschlecht abstammen. Genssler im Witte-
lind unterscheidet die beiden Siegfried, so auch A. v. Wersebe (Be-
schreibung der Gaue zwischen Elbe, Saale und Unstrut u. s. w., Hanno-
ver 1829). Am scharfsinnigsten, aber auch am willkürlichsten handelt Über
Gero v. Leutsch, Markgraf Gero (1828); wesentliche Berichtigungen dazu
giebt v. Heinemann, Markgraf Gero (Braunschweig 1860), dem obige
Darstellung folgt.