Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

Herzog Georg der Bärtige und Heinrich der Fromme. 571 
des jüngeren Sohnes Friedrich und nach dem kinderlosen Tode 
(11. Jannar 1537) des älteren, Johann, der mit Elisabeth 
von Hessen, Landgraf Philipps von Hessen Schwester, ver- 
mählt gewesen, kaum entgehen zu können schien. Allein der 
blödsinnige Prinz Friedrich starb auch wenige Wochen nach 
seiner Vermählung mit der katholischen Elisabeth von Mans- 
feld (26. Febrnar 1539), ohne Aussicht auf einen Erben hin- 
terlassen zu haben. So scheiterte auch diese Hoffnung. Jetzt 
machte Georg den Versuch, seinen Neffen und nunmehrigen 
Erben, den 18jährigen Moritz, für den katholischen Glauben 
zu gewinnen, unterstützt von seinen Räthen, namentlich von 
Georg von Carlowitz, welche ihren Einfluß auch über ihres 
Herrn Tod hinaus zu sichern wünschten. Er ließ zu diesem 
Zwecke auf einer Zusammenkunft zu Mitweida durch seine Näthe 
eine Verbindung Moritzens mit seines Sohnes Friedrich Wittwe 
Elisabeth von Mansfeld in Vorschlag bringen. Aber mit un- 
ermüdlicher, oft selbst in den Wirkungskreis der Männer über- 
greifender Geschäftigkeit wachten Katharina und Elisabeth von 
Rochlitz, wachten auch Philipp von Hessen und Johann Frie- 
drich ilber den jungen Moritz. Wirklich dachte Georg darau, 
durch Testament dem Könige Ferdinand die Nachfolge in seinen 
Ländern zuzuwenden, aber nicht nur Carlowitz, sondern auch die 
deshalb nach Meißen beschiedenen Stände fanden diesen Plan 
bedenklich. ) Aber die Kunde von dieser Absicht war es wohl, 
was den Landgrafen und Johann Friedrich bewog, mit den be- 
drohten Erben über einen Vertrag zu unterhaudeln, durch 
welchen jene und des Kurfürsten Bruder Johann Erunst ihnen 
ihren Beistand zusagten für den Fall, daß sie von Georgs 
Landen und Leuten verdrungen werden sollten, wogegen Moritz 
ihnen versprach, der augsburger Confession treu zu bleiben und 
die Reformation in den Landen einzuführen. Allein es kam 
nicht bis zur Unterzeichnung. Che noch auf Georgs Verlangen, 
sein Bruder solle ihm versprechen, sich in dem Herzogthume 
1) Melanchthon an Camerarius (Corp. Ref. III, 711): „Dux mor- 
tuus rem inauditam in Germania molitus est, ut erxcluso fratre et 
cncteris hacredibus traderet ditionem alienis, sed hacc jam agentem 
ct parantem mors antevertit.“
	        
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