Herzog Georg der Bärtige und Heinrich der Fromme. 571
des jüngeren Sohnes Friedrich und nach dem kinderlosen Tode
(11. Jannar 1537) des älteren, Johann, der mit Elisabeth
von Hessen, Landgraf Philipps von Hessen Schwester, ver-
mählt gewesen, kaum entgehen zu können schien. Allein der
blödsinnige Prinz Friedrich starb auch wenige Wochen nach
seiner Vermählung mit der katholischen Elisabeth von Mans-
feld (26. Febrnar 1539), ohne Aussicht auf einen Erben hin-
terlassen zu haben. So scheiterte auch diese Hoffnung. Jetzt
machte Georg den Versuch, seinen Neffen und nunmehrigen
Erben, den 18jährigen Moritz, für den katholischen Glauben
zu gewinnen, unterstützt von seinen Räthen, namentlich von
Georg von Carlowitz, welche ihren Einfluß auch über ihres
Herrn Tod hinaus zu sichern wünschten. Er ließ zu diesem
Zwecke auf einer Zusammenkunft zu Mitweida durch seine Näthe
eine Verbindung Moritzens mit seines Sohnes Friedrich Wittwe
Elisabeth von Mansfeld in Vorschlag bringen. Aber mit un-
ermüdlicher, oft selbst in den Wirkungskreis der Männer über-
greifender Geschäftigkeit wachten Katharina und Elisabeth von
Rochlitz, wachten auch Philipp von Hessen und Johann Frie-
drich ilber den jungen Moritz. Wirklich dachte Georg darau,
durch Testament dem Könige Ferdinand die Nachfolge in seinen
Ländern zuzuwenden, aber nicht nur Carlowitz, sondern auch die
deshalb nach Meißen beschiedenen Stände fanden diesen Plan
bedenklich. ) Aber die Kunde von dieser Absicht war es wohl,
was den Landgrafen und Johann Friedrich bewog, mit den be-
drohten Erben über einen Vertrag zu unterhaudeln, durch
welchen jene und des Kurfürsten Bruder Johann Erunst ihnen
ihren Beistand zusagten für den Fall, daß sie von Georgs
Landen und Leuten verdrungen werden sollten, wogegen Moritz
ihnen versprach, der augsburger Confession treu zu bleiben und
die Reformation in den Landen einzuführen. Allein es kam
nicht bis zur Unterzeichnung. Che noch auf Georgs Verlangen,
sein Bruder solle ihm versprechen, sich in dem Herzogthume
1) Melanchthon an Camerarius (Corp. Ref. III, 711): „Dux mor-
tuus rem inauditam in Germania molitus est, ut erxcluso fratre et
cncteris hacredibus traderet ditionem alienis, sed hacc jam agentem
ct parantem mors antevertit.“