Herzog Heinrich der Fromme. 577
lassenschaft, und auf das baare Geld und das Mobiliare
machten Georgs Tochter, die Landgräfin von Hessen, und Georgs
Enkel (von seiner Tochter Magdalene), der Kurfürst Joachim
von Brandenburg, Ansprüche. So zwang die Geldnoth den
Herzog Heinrich zu einem gern vermiedenen Schritte. Doch
hoffte er die Reformationssache ganz mit Stillschweigen über-
gehen zu können. Aber die Stände führten in gerechtem Un-
muthe eine nachdrückliche und kräftige Sprache, beklagten sich
bei der Reformation des Landes vorher nicht befragt worden
zu sein, und empfahlen dem Herzog in des Bruders Fußtapfen
zu treten, der sein Regiment mit ihrem Vorwissen bestellt habe.
Besonders beschwerten sie sich über Eingriffe der Visitatoren
in ihre Patronatsrechte, über neue Bürden beim Unterhalt der
Geistlichen und Schulen; sie verlangten, daß Niecmand seines
Glanbens wegen gedrückt, die noch vorhandenen Stifter und
Klöster ohne ihre Einwilligung nicht aufgehoben, und Vermögen
und Einkünfte der bereits eingegangenen zweckmäßig verwendet
werden sollten. Wenn nun auch der Herzog den Rath der
Ritterschaft über Verwaltung der Kirchengüter forderte und
diese dazu einen Ausschuß aus ihrer und der Städie Mitte in
Vorschlag brachte (welcher aber nicht zu Stande kam), wenn
er die vorgeschlagene Münzverschlechterung zurücknahm, den Land-
ständen ihre Privilegien bestätigte und sich im Ganzen nach-
giebiger erwies; so verbarg er doch auch im Laudtagsabschied
seinen Unwillen nicht und erklärte, „daß er sowohl ein Fürst
sei als sein Bruder, daß er sich auch nicht weniger zu ihnen
Gehorsams, denn seinem Bruder beschehen, und so wenigen
Vertrauens nicht versehen; wollte sich auch ohne Einlassung
einiger Fußtapfen wohl wissen umverweislichen zu halten“. lber
die geistlichen Güter wurde nach langen Verhandlungen ent-
schieden, daß sie durch einen ständischen Ausschuß und Segquestra-
toren vor allen ausgemittelt und verzeichnet und dann mit jähr-
licher Rechnungsablegung durch den Ausschuß zur besseren Be-
soldung der Pfarrer, zur Aufhilfe der Universität und zum
Troste gemeiner Laudschaft verwendet werden sollten. 1) Auch
1) über diese Landtagsverhandlungen s. die Sammlung vermischter
Böttiger, Geschichte Sachsens, 2. Aufl. I. 37