Beginn seiner Regierung. 588
könne; eine Stellung, freier als sie in jenem Bunde ihm je
werden künnte, großartiger, weil sie sein eigenes Werk sein
würde, und endlich entscheidender, weil er, seiner selbst gewiß,
mit Einheit und Consequenz verfahren könnte. 1)
Wir konnten den Erscheinungen der ersten Jahre von Moritz'
Regierung vorauseilen, weil so Manches aus derselben in der
Geschichte Johann Friedrichs schon erörtert werden mußte. Nur
Einiges, was ihn als Fürst, als Kricger und als Protestant
noch näher bezeichnet, mag hier seine Stelle finden.
Des Vaters Testament, in welchem Herzog August zur
gemeinschaftlichen Regierung mit Moritz bestimmt war, ließ
Moritz neun Jahre uneröffnet und seinen Bruder an seinem
Hofe ohne Land und Gehalt, doch fürstlich leben. Erst (6. Mai
1544) versprach Moritz in einem Vertrage seinem Bruder die
Administration des Hochstiftes Merseburg zu verschaffen und
eine Anzahl Städte und Amter bis auf den Betrag von
25000 Fl. jährlicher Einkünfte mit der ganzen Regierung zu
überlassen. Als aber 1548 der Administrator August dem
mainzer Weihbischof Sidonins das Stift zurückgab, um sich
vermählen zu lönnen, erbielt er noch eine Anzahl Amier bis
auf den Betrag von 40000 Fl., und selbst dieser wurde 1550
noch um 6500 Fl. vermehrt, sowie auch August auf seinen
Bruder in der Regierung folgen sollte ). — Am Hofe zeigte
sich bald ein anderer Geist der Verwaltung: die alten Räthe
Georgs, des Kaisers Freunde, traten wieder in den Vorder-
grund. Anton von Schönberg wurde verhaftet und zur Rechen-
schaft gezogen, die Frau Mutter, leicht die Schuldigste, schützte
1) „Lucct in Duce Manritio . indoles ad virtutem egregia,
milhilne de fatalihns periculis ermaninc cogitanti hic juvenis unus
aliduanto Dost pracsidio universac Germanine futurus esse videtur “,
schreibt Mclanchthon aun Brenz. Corp. Rel. IV, 911. über Moritz' au-
sänglichen Beitritt zum schmalkaldischen Bunde s. Seckendork, Hlist
Luther. III, 428.
2) liber diese verschtedenen Verträge zwischen Moritz und August
weillänsiger Weisse, Gesch. d. kurs. Staat. III. 279—283. Es waren
endlich dic Städte und Ämter: Freiburg, Laucha, Sangerhausen, Weißen-
sec, Kindelbrück, Sachsenburg und slatt des Hochstiftes Merseburg Weißen-
fels, Eisenberg, Schwarzeuberg (nachher mit Wolkenstein vertauscht).
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