Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

580 Herzog Moritz' Fürsorge für die Universität. 
dann das Paulinerkloster mit allen seinen Gebäuden und seinen 
Bibliotheken und die fünf neuen Dorfschaften, außerdem 325 
Acker Holz und 600 Scheffel Korn zum Convictorium um 
eine Anzahl neuer Stipendien und Freitische, wihrend dic übrigen 
Güter der leipziger Klöster für 833.12 Fl. an den Stadtrath 
verkauft wurden, welcher dafür, seit 1543 mit dem Patronats- 
rechte beliehen, die Besoldung der Kirchen= und Schul-Diener 
übernahm. Die Statuten der Universität wurden vurchgesehen 
und verbessert, manches alte, scholastische liberbleibsel durch 
Melanchthon entfernt und eine Anzahl neuer und zeitgemäßer 
Lehrer herbeigerufen. Alles dies ist um so achtbarer, al5s 
Moritz selbst für eigentliche gelehrte Bildung nie Zeit gefunden 
hatte 1). Von dieser Zeit und diesem Fürsten datirt sich, in 
Verbindung mit der Reformation selbst, die zu allem diesen 
erst die Gelegenheit gegeben, die höhere geistige Blüthe des vor- 
maligen albertinischen Sachsens, welches bis dahin hinter dem 
ernestinischen sichtbar zurückgeblieben war. Bei den meisten 
dieser Einrichtungen, wozu auch noch die Errichtung der Con- 
sistorien zu Leipzig und Meißen (erst 1580 nach Dresden ver- 
legt) gehört, scheinen Dr. Georg von Commerstadt und der 
freiberger Nector Rivius, der schon 1539 für die meißner 
Diöces eine Schulordnung entworfen hatte, und nach diesem 
der Rector Siber zu Grimma sehr thätig gewesen zu sein. 
Bei auswärtigen Angelegeuheiten besaß dagegen Christoph von 
Carlowitz des Herzogs volles Zutrauen, zumal da Carlowitz 
von allen Räthen am meisten kaiserlich gesiunt und beim Kaiser 
wohl gelitten war. 
Wie Moritz durch den regensburger Vertrag vom 19. Juui 
vollställdig auf des Kaisers Seite trat, wie er darauf mit sicht- 
barer Bemühung, den äußeren Schein zu retten und den be- 
dungenen Preis nicht zu gefüährden, an dem unglücklichen Kur- 
1) So sagt wenigsteus Georg Arnold, als Kanzler zu Naum- 
burg gestorben 1588, in f. Vitu Manritii ducis in Menckc, S8S. ll, 
1101 — I206 ; 1252 u. 125.33: „Muuritiun p#nelerqdunm duod Seriberr 
et legere gossel, nullum literarum usum habebat“; und: „Auner 
er# Firos (loctosz in Mauritio luil, hect cugnilionem literrum n#n 
huberct “.
	        
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