1649
696 Machtstellung des Kaisers 1549.
So schien denn dem Kaiser der erste Schritt, die Wieder-
herstellung der Kircheneinheit im Reiche, wenn nicht vollständig,
doch in der Hauptsache gelungen; auch das Weiterc ließ sich
ihm ganz nach Wunsch an. Er feierte den Triumph, daß unter
dem Drucke seines siegreichen Ubergewichtes Papst Paul III.
das Koncil zu Bologna (September 1549) auflöste, bald den
größeren, daß dessen Nachfolger Julius III. im April des fel-
genden Jahres es zu Trident wieder eröffnete. So große Er-
folge erzeugten in der Seele des Kaisers die kühnsten Pläne
für die künftige Größe selnes Hauses. Nach seinem Tode sollte
Ferdinand Kaiser werden, Philipp, Karls Sohn, römischer
König und nach Ferdinands Tode dessen Nachfolger, Ferdinands
Sohn Maximilian aber sodann römischer König und nach
Philipps Tode Kaiser. So wäre der deutsche Wahlthron auf
drei Generationen hinaus versorgt und Karls politisches System
gegen Deutschlands Freiheit gleichsam verewigt gewesen. Aber
während man am Kaiserhofe diese Entwürfe bereits ihrer Vollen-
dung entgegenreifen glaubte, wuchs der in der Nation gährende
Unwille gegen die aufgedrungene Fremdherrschaft und steigerte
sich so lange, bis sich die oppositionellen Elemente zur offenen
Empörung gesammelt hatten. Nicht nur das schon seit 1547
geächtete Magdeburg, welches seinen Erzbischof und das Dom-
kapitel vertrieben hatte, verharrte in ungebengtem Widerstande
gegen das Interim, auch unter den Fürsten erwachte das Gefühl
von der Nothwendigkeit der kaiserlichen Politik Einhalt zu thun.
Zwei Hohenzollern machten den ersten, behutsamen Versuch in
diesem Sinne, Markgraf Haus von Küstrin, einst im schmal-
kaldischen Kricge des Kaisers Verbündeter, jetzt durch das
Interim in seiner protestantischen Uberzeugung tief gekränkt, und
Herzog Albrecht von Preußen, indem sie mit den jungen Land-
grafen von Hessen Nath pflogen, wie dem Interim und der
Tyrannei des Kaisers entgegenzuarbeiten sei. Durchdrungen
von der Überzeugung, wie wichtig der Beitritt des Kurfürsten
von Sachsen für sie sei, wagten sie auf der im October 1548
zu Torgau glänzend gefeierten Vermählung des Herzogs August
mit so viel möglichen Ausnahmen vorgeschrieben, daß es eigentlich Nie-
mand band.