618 Das neuere ernestinische Sachsen.
Die Glückwünsche der Professoren hörte er mit entblößtem
Haupte an. So gelangte er endlich nach Weimar, seiner
Nesidenz. Man verehrte ihn als einen Märtyrer des Pro-
testantismus.
Bis zur Rückkehr Johann Friedrichs hatte der älteste seiner
Söhne, Johann der Mittlere (geb. 1529), das nen gebildete
kleine Land für seinen Vater und seine zwei Brüder, Johann
Wilhelm (geb. 1530) und Johann Friedrich den jüngeren (geb.
1538) regiert. Eine der wichtigsten und segensreichsten Unter-
nehmungen des zweiten Johann Friedrich war die im Geiste
und Auftrage des gefangenen Vaters vollzogene Stiftung der
Unirersität zu Jena, die eine Pflanzstätte des wahren, reinen
Protestantismus sein sollte. Am 19. März 1548 wurde sie,
wegen noch mangeluder kaiserlicher Bestätigung nur als Gym—
nusium academicum, eröffnet, am 20. März begann Victorin
Strigel seine theologischen und pbilosophischen Vorlesungen
daselbst in dem ihr angewiesenen Paulinerkloster. Melauchthon
schuug den an ihn ergangenen Ruf aus. Großen Antheil an
der Stiftung hatten der ehrwürdige Kanzler Georg Brück und
Nicolaus von Amsdorf. Die schöne von Friedrich dem Weisen
und Johann dem Beständigen gegründete Bibliothek zu Witten-
berg von 3132 Bänden, welche dem Kurfürsten als sein Prirat-
rigenthum geblieben war, wurde der Universität geschenkt. Johann
Friedrich der Großmüthige erlebte die kaiserliche Bestätigung
seiner Stiftung nicht; Karl V. verweigerte sie sogar dem 1553
deshalb zu ihm nach Brüssel gesandten Herzog Johann Wilhelm
geradezu, bevor nicht die Neligionsstreitigkeiten beigelegt seien;
sie erfolgte erst durch Kaiser Ferdinand am 15. August 1557.
Wie diese Hochschule mitten im Kampfe gegen das Interim
geboren war, so wurde sie auch in Zeiten, wo in Wittenberg,
Leipzig, Dredden der Kryptocalvinismus um sich griff, die strenge
Vorfechterin der reinen Lehre Luthers. Die polemische Nich-
tung ist ibr lange Zeit geblieben.
Die erste Vergrößerung des kleinen Landes führte der Tod
Johann Ernsts von Koburg herbei (6. Febrnar 1553), wodurch
der sogenannte Ort Landes in Franken, die Amter, Stäidte
und Schlösser Koburg, Someberg, Hildburgbausen, Heldbun,