620 Johann Friedrichs des Großmüthigen Tod.
stiftet, mag auch den Fürsten sehr ergriffen haben. Bald dar-
auf machte er auf dem Grimmenstein zu Gotha 12. Derember
1553 sein Testament und setzte fest, daß seine Söhne das Land
ungetheilt und christlich regieren und sich ja in kein Bündniß
einlassen sollten, „da er selbst erfahren, daß in den Bümnnissen
weder Treue noch Glauben vorhanden sei“. Auch der Kirchen
und Schulen gedachte er. Der 21. Februar 1554 raubte ihm
sodann seine treue fromme Sibylle, die ihre Kinder trefflich zu
erziehen, ihrem Gemahl in seinem Unglück mit Gebet und jeg-
licher Versagung zu helfen gewußt hatte. Als die Maurer ihr
die Gruft in der Kirche bereiteten, ließ er ihnen sagen: „sie
sollen mir bei meiner Gemahlin einen Platz lassen, deun ich
will ihr bald folgen und bei ihr liegen“. Und so geschah es;
die Unterzeichnung des naumburger Vertrages am 2. März
und eine rührende Ermahnung an seine Söhne, die Unterthanen
nicht zu drücken, auf Gerechtigkeit zu halten, mit Guade zu
walten, nur in der äußersten Noth Krieg zu führen und sich
vor Uneinigkeit zu hüten, waren sein letztes Werk. Unter Gebet
und Tröstungen der Religion verstarb er zu Weimar, sitzend,
im 50. Jahre seines Lebens (3. März 1554), der fromme,
wahrhaft evangelische Glaubensheld und Dulder. Melanchthon
äußerte: „Die Bekenntniß und Beständigkeit Herzog Johann
Friedrichs hat unserer Kirche mehr gefrommt, als vielleicht die
Victorie hätte dienen mögen, da ohne Zweifel die Bundesgenossen
unter einander selbst uneinig geworden wären.“ Mag es auch
sein, daß Johann Friedrich mehr an dem Buchstaben der neuen
Lehre, Moritz vielleicht mehr am Sim und Geist derselben
hing, immer bleibt auch unser Kurfürst ein ehrwürdiger Pfeiler
der Reformation, und Tausende haben sich au seinem Glaubens-
muth begeistert. Gewiß mit Freude darf der Deutsche auf
solche Männer sehen, und mit Stolz der Sachsc in einer Zeit,
wo Manches von der einen Seite sich geändert hat, hinzusetzen:
seht, das waren Herzöge zu Sachsen ½)!
1) Die weitere Geschichte der erneslinischen Linien und Länder, welche
trotz des Theilungsverbotes durch die zwei ältern Söhne Johann Frie-
drichs begründet werden, hier fortzuführen, liegt nicht in dem Zweck des
Buches. Wohl aber wird ihrer den wesentlichsten Schicksalen nach in der