Steuern. Kriegswesen. 629.
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1 Pfennige von jedem Schock unbeweglichen Vermögens ver-
willigt erhielt, wahrscheinlich dieselbe Steuer, die 1550 wieder
als Landsteuer vorkommt und bleibend wird. Doch trugen Adel
und Ritterschaft anfangs nicht regelmäßig dazu bei. Zu dem
großen Zehent oder der Tranksteuer (24 Gr. von dem 6 Eimer
haltenden Fasse, 5 Gr. vom Eimer inländischen, 10 Gr. vom
ausläudischen Weinc) wurde 1539 der kleine Bierzehent (5 Gr.
vom Fasse), zur Besoldung des angeworbenen Kriegsvolkes,
eingeführt und gleichfalls, wie alle Steuern, einem Ausschuß
der Stände zu verwalten überlassen. In Kursachsen wurde
1531 vom Adel der 6., von der Geistlichkeit der 4. Theil
eines jährlichen Einkommens gefordert.
Verhältnißmäßig zahlte der Ritterstand weit weniger als
der Bürger, denn die Leheuhufe wurde mit persönlichem Kriegs-
dienst verdient. Allein auch dieser war sehr beschränkt und
außer Landes nur ausnahmsweise Pflicht. Endlich wurde gleich-
zeitig in beiden Landen (1523) die Beschaffenheit des Lehen-
dienstes genauer untersucht, wie stark der Adel zu dienen schul-
dig und vermögend sei, und eine sogenannte Ritterrolle ange-
legt. Ubrigens hatte der Fürst den Vasallen im Felde zu unter-
Walten; 1546 wurden aber für Futter und Mehl statt der
diblichen Naturalverpflegung 10 Gr. täglich für das Pferd (und
e ine Person) gewährt. Aber mit dem Lehensadel reichte man
lringst beim Kriege nicht mehr aus.
Der Hussitenkrieg, welcher auch in unsern Gegenden ge-
wistthet und die Anwendung des Pulvers immer mehr üblich
8 bmacht, hatte die Folge, daß der Adel, der schreckliche Verluste
in jenen Kämpfen erfahren, sich allmählich dem „reitenden
Krieg“ entzog; Albrechts des Beherzten und Moritzens Kriegs-
zige zeigten die Unzulänglichkeit des Vasallendienstes. Das
Fußvolk fing allmählich an den Kern des Heeres zu bilden,
das Soldsystem den Lehnkrieg abzulssen. Das Fußvolk hatten
anufangs die Städte (zur Vertheidigung ihrer Mauern zeitig
an das Wassenhandwerk gewöhnt und durch Schützengilden und
Runstschießen dabei in Ubung erhalten) und die nicht zum
Ritterdienst berufenen übrigen Unterthauen zu stellen. Allein
der Feldkrieg war mehr als Vertheidigung der Mauerzinsie und