Full text: Geschichte des Kurstaates und Königreiches Sachsen. Erster Band: Von den frühesten Zeiten bis zur Mitte des sechzehnten Jahrhunderts. (1)

634 Inneres 1485 — 1553. 
so ist auch auf diesem des Kurfürsten Moritz unermüdliche 
Thätigkeit wahrzunehmen und sicher würde bei längerem Leben 
er auch nach dieser Richtung Großes gewirkt haben, was so 
seinem Nachfolger aufbehalten blieb. 
B. Kirchliche Verhältnisse Sachsens beider Linien. 
Daß die Reformation in dem ganzen Leben und Wesen 
des sächsischen Staates und Volkes die entschicdensten Veräu. 
derungen hervorbringen mußte, lag in der Natur der Sache. 
Eine der nächsten Volgen derselben, noch ehe sie politisch mil 
Feder und Schwert durchgefochten war, war die Vermehrung 
der Macht der protestantischen Landesfürsten, indem bisher alle 
kirchliche Gewalt selbst in den weltlichen Ländern von den 
Päpsten, ihren Legaten oder den Bischöfen im Namen des Papstes 
geübt worden war. Jetzt wurde das jus ciren sacra ein inte 
grirender Theil der Fürstenmacht und diese dadurch ergänzt. 
Die ersten Außerungen dieses neuen Machtzuwachses waren die 
Kirchenvisitationen 1527, 1539, 1541 u., die sonst nur von 
den Landesbischöfen hätten vorgenommen werden können; di 
aber diese sich der kirchlichen Neugestaltung hartnäckig wider- 
setzten, so sah man eben ihr Recht als verwirkt und auf de 
Landesfürsten übergegangen an. Damit hing das Recht zu 
sammen, alle unbrauchbaren Geistlichen zu entfernen, neue anzu 
setzen, dieselben in Beziehung auf Lehre und Wandel zu prüfeit 
und das Kirchengut auf geeignete Weise zu verwalten. In der! 
Superintendenten und Inspectoren hatte man eine Art pro- 
testantischer Bischöfe, obwohl in kleineren Diöcesen, hinzustellen 
versucht; aber es fand sich, daß eine Mittelbehörde zwischer! 
ihnen und den Fürsten ihnen erst die rechte Haltung gebeit 
könne, da jene stets genöthigt waren, in Rechtssachen sich an die 
Hofgerichte, in theologischen sich an die Facultäten zu wellden. 
Daher wurden auf Bitten der Stände sogenannte protestamische 
Consistorien errichtet, welche im Auftrage des Fürsten dessen 
geistliche Gewalt vertraten. So entstand 1542 das Consistorinm 
zu Wittenberg (auch der Stuhl von Wittenberg genaunt), zu 
sammengesetzt aus 4 Doctoren der Theologie und zwei der 
Nechte. Diese weltlichen oder sogenannten politischen Mitglieder
	        
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