Full text: Verfassung und Verwaltung der freien Hansestadt Bremen.

124 Sechstes Kapitel. Einzelne Verwaltungszweige. 
Trennung der staatlichen und stadtbremischen Finanzen 
fließen auch die stadtbremischen Steuern in die Staats- 
kasse (oben S. 115). 
III. Die Verwaltung der Steuern ist getrennt 
in: 1. die Verwaltung der Zölle und Reichssteuern; 
2. die bremische Steuerverwaltung. 
l. Die Verwaltung der Zölle und Reichssteuern 
(G. v. 3. Juli 1888) ist nach den Vereinbarungen der 
Bundesstaaten organisiert. Oberste Finanzbehörde ist 
der Senat, der aus seinen Mitgliedern eine Kommission 
für Zollangelesenheiten bildet. Verwaltende Behörde 
ist die Zolldirektion (ein Oberzolldirektor, zwei Räte); 
unter ihr stehen die drei Hauptzollämter. 
2. Die bremische Steuerverwaltung liegt der 
Steuerdeputation ob. Die Verwaltung besorgen 
das Generalsteueramt in Bremen und die Steuerämter 
ın den Hafenstädten. 
IV. Das heutige Steuersystem hat sich ın 
Bremen im Laufe des 19. Jahrhunderts herausgebildet. 
Anfangs basierten die Finanzen auf einzelnen Zöllen 
und Verbrauchsabgaben'!, zusammengefaßt als Akzise 
und Konsumtionsabgabe; bei größerem Bedarf wurde 
-eine Vermögenssteuer, der Schoß, erhoben; die Steuern 
wurden nach Selbsteinschätzung auf den Bürgereid, der 
ein Gelöbnis ihrer gewissenhaften Entrichtung enthielt, 
von Nichtbürgern auf einen besonderen Steuereid ent- 
richtet. Nach der französischen Zeit wurden neue 
Steuern — Grund- und Erbesteuer, Erbschafts-, Luxus-, 
Stempelabgaben — eingeführt, die seit 1814 bis 1896 ın 
ein jährlich neu erlassenes Steuergesetz zusammen- 
gefaßt wurden. Seit 1847 kam ein jährlicher Einkommen- 
schoß hinzu, eine nach Art des Vermögensschosses auf 
Eid und Gewissen ohne Kontrolle bezahlte Einkommen- 
steuer; sie wurde in den siebziger Jahren in die 
progressive. Einkommensteuer umgestaltet, die heute 
den Kern des staatlichen Steuersystems ausmacht.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.