190 II. Abschnitt. Der Strahenrverkehr.
Kunststraben laufen. Es ist klar, dalß dadurch die Anlagekosten be-
trüchtlich geringer gehalten werden als bei Schienenbahnen, und dieser
Umstand hat der Entwickelung der geleislosen Bahnen Vorschub geleistet,
zumal die Kleinbahnen wegen ihrer höheren Anlagekosten vielfach nicht
die erhofften Erträge abgeworfen haben. Die Betriebskosten der geleis-
losen Bahnen sind nach fachmännischen Mitteilungen — einigermaben
gute Straben vorausgesetzt — geringer als die der Kleinbahnen und
auch geringer als die von Kraftwagen mit gleichem Fassungsvermögen.
Die Wagen der geleislosen Bahnen hat man neuerdings erheblich leichter
herzustellen gewußt als im Anfange, so daß ein Wagen für 22 bis
24 Personen nur 2500—2700 kg, ein Lastwagen von 3000 k Lade--
fähigkeit nur etwa 3000 kg wiegt. Das ergibt ein besseres Verhältnis
zwischen Nutzlast und toter Last, als bei Kraftwagen und vermindert
die Reifenabnutzung. Die Bedienungsarbeit ist für das Fahrpersonal
einfacher als bei Kraftwagen mit Verbrennungskraftmaschinen usw.
Daß die geleislosen Bahnen nicht an feste Spuren gebunden sind, ist
für den Straßenverkehr ein nicht geringer Vorteil. Die Voraussetzung
für erfolgreiches Arbeiten ist im übrigen eine gute Beschaffen-
heit der Straben. Ohne diese Voraussetzung wird die geleislose
Bahn nicht zu einem gern benutzten Verkehrsmittel werden. Mit
dieser Voraussetzung scheinen sie, wenn auch ihre bisherige Entwicke-
lung noch gering ist, troz des Verzichts auf die geringe Reibung der
Schienenspur wohl imstande, zu einer wichtigen Ergünzung der elektri-
schen und sonstigen Eisenbahnen und sonstiger Verkehrsmittel zu werden
und diesen als Zubringer und Verteiler des Verkehrs gute Dienste zu
leisten. Daß sie elektrische und Dampfeisenbahnen in nennenswertem
Umfange verdrängen, ersetzen oder entbebrlich machen könnten, ist
nach dem bisher erreichten nicht anzunehmen. In jedem Falle handelt
es sich um eine eigenartige neue Erscheinung im Straßen- und Land-
strabenverkehr; was bei der Dampfkraft früher vergeblich versucht
wurde, von einer feststehenden Krafterzeugungsstelle aus die Fahrzeuge
zu bewegen, ist hier verwirklicht. Die Elektrizität allein unter den bis
jetzt benutzten Triebkrästen bietet hierfür günstige Vorbedingungen.
3. Kapitel. Die Aufgaben der öffentlichen Gewalt gegenüber dem
Straßenwesen.
8 1. Die Gehbiete für die Betätiqung der ösfentlichen Geialt beim
Arasienicesen. Für die Wegsamkeit im Gemeindebezirke hat die Ge-
meindeverwaltung zu sorgen. Dem auftretenden örtlichen Verkehrs-
bedürfnisse muß sie durch zweckentsprechende Ausdehnung und Gliede-
rung des Strabennetzes und durch-geeignete technische Ausstattung der
Straßen sowohl für den Fahr- als auch für den Fuhgängerverkehr