Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

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bureaukratisch organisiert im Umfange eines kleineren preußischen 
Ministeriums und zerfiel in die Zentralabteilung, eine Abteilung 
für Post unter dem Generalpostdirektor und eine solche für Tele— 
graphie unter dem Generaltelegraphendirektor. 
Seit 1870 wurde auch die auswärtige Verwaltung, die bisher 
Preußen für den Bundesstaat geführt hatte, auf den Bundesetat 
übernommen. Bei dieser Gelegenheit ging auch das preußische 
Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten als Auswärtiges 
Amt auf den Bundesstaat über. Da jedoch der Kanzler der einzige 
verantwortliche Minister war, wurde es diesem, einen Staatssekretär 
an der Spitze, in gleicher Weise unterstellt wie das Bundeskanzler- 
amt mit seinem Präsidenten. Das Auswärtige Amt führt aber 
gleichzeitig gegen eine Entschädigung Preußens an das Reich als 
preußisches Ministerium die Verwaltung der preußischen auswärtigen. 
Angelegenheiten. Deshalb muß der Reichskanzler notwendig preußi- 
scher Minister des Auswärtigen sein. 
Nach diesem Typus des Auswärtigen Amtes haben sich nun 
im Laufe der folgenden Jahre eine Anzahl neuer oberster Reichs- 
behörden gebildet, so 1876 das Reichsjustizamt, 1879 das Reichs- 
schatzamt, 1880 das Reichspostamt, sämtlich durch Loslösung aus 
dem Reichskanzleramte. Die neuen Behörden haben die preußische 
Ministerialorganisation, nur mit dem Umterschiede, daß an der 
Spitze der bureaukratischen Behörde nicht ein Minister, sondern 
ein Staatssekretär steht, der seinerseits dem Reichskanzler unter- 
geordnet ist. Für das Reichskanzleramt erschien daher die alte 
umfassende Bezeichnung nicht mehr passend. Da es im wesentlichen 
nur noch Angelegenheiten zu bearbeiten hatte, die zur inneren Ver- 
waltung gehören, erhielt es 1879 die neue Bezeichnung des Reichs- 
amtes des Innern, und sein-Präsident wurde zum Staatssekretär. 
Für die Marineverwaltung, die anfangs von Preußen geführt war, 
wurde 1872 die Admiralität errichtet, gleichzeitig als oberste Kom- 
mando= und Verwaltungsbehörde und in letzterer Eigenschaft dem 
Reichskanzler unterstellt. Die beiden Aufgaben wurden 1889 ge- 
trennt und für die Verwaltung ein Reichsmarineamt mit einem 
Staatssekretär an der Spitze errichtet. Endlich erfolgte 1907 die 
Begründung des Reichskolonialamtes mit einem Staatssekretäre.
	        
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