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Gesellschaft. Die selbständige Staatsgewalt ist unterlegen, und
die sozialen Kämpfe spielen sich ohne weiteres im Staate ab. Die
dekorativen Spitzen des parlamentarischen Königtums und der
parlamentarischen Präsidentschaft bringen den selbständigen Staats-
gedanken nicht zur Geltung, die selbständige Präsidentschaft ist
ihrerseits ein Erzeugnis der Partei.
In dem moanarchischen Prinzipe verkörpert sich die Selb-
ständigkeit des Staates gegenüber der Gesellschaft. An sich läge
die Annahme nahe, daß die absolute Monarchie den Aufgaben des
Staates in höherem Maße gerecht werden könnte als die konsti-
tutionelle. Allerdings trifft das zu für Zeiten, in denen die Über-
wältigung des Staates seitens sozialer Mächte durch die scharfe
Ausprägung des selbständigen Staatsgedankens gebrochen werden
muß wie im Beginne der Neuzeit durch den Kampf mit dem Stände-
tume. Doch wenn sich diese Aufgabe erfüllt hat, ist die Zeit der
absoluten Monarchie vorüber. In ihren letzten Stadien ist die
absolute Monarchie gegenüber den Strömungen der öffentlichen
Meinung viel schwächer als die konstitutionelle, die einen Teil ihrer
Verantwortlichkeit im geschichtlich-politischen Sinne auf die Volks-
vertretung ablädt.
In der konstitutionellen Monarchie verkörpert sich dagegen
der selbständige Staat, der den sozialen Mächten nicht unterworfen,
doch auf ein Zusammenwirken mit ihnen angewiesen ist. In ihr
wird die Erfüllung der wahren Aufgabe des Staates nach innen
gewährleistet, Quelle ausgleichender Gerechtigkeit zu sein. Der
Staat steht aber der Gesellschaft nicht wie in der Zeit des Ab-
solutismus als etwas Fremdes gegenüber. Er läßt vielmehr in
konstitutionellen Formen der Mitwirkung der Gesellschaft freien
Raum. Der Ausgleich der sozialen Interessen vollzieht sich unter
der Agide des Staates. So bedeutet die konstitutionelle Monarchie
die Versöhnung von Staat und Gesellschaft. Sie ist aber nur die
moderne Form dessen, was schon Tacitus mit Staunen als das
Zeichen der germanischen Staatsbildung erkannte, die Vereinigung
der dem Altertume unvereinbar erscheinenden Gegensätze von Im-
perium und libertas.