Full text: Grundriß des Deutschen Staatsrechts.

Dorwort zur ersten Auflage. 
Seit einst Gerber seine Grundzüge des deutschen Staats- 
rechts schrieb, ist, abgesehen von größeren Sammelwerken, der 
Versuch nicht wieder unternommen worden, den Gegenstand 
in kürzester Zusammenfassung zu behandeln. Die Aufgabe ist 
heute namentlich angesichts der Entwicklung des Reichsstaats- 
rechts unendlich viel schwieriger als vor einem Menschenalter. 
Und doch ist es ein dringendes Bedürfnis nicht nur für Stu- 
dierende, sondern auch für weite Kreise der gebildeten Klassen, 
die wissenschaftlichen Ergebnisse auf dem Gebiete des Staats- 
rechts in kurzer Form dargeboten zu erhalten. Der Versuch 
dazu ist hier gemacht. Auf Vollständigkeit erhebt er keinen An- 
spruch. Wohl aber soll der Weg weiteren selbständigen Einarbeitens 
gewiesen werden. Die notwendige Ergänzung bietet der bereits er- 
schienene Grundriß des Verwaltungsrechts. 
St. Blasien, den 15. August 1906. 
Conrad Bornbak.
	        
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