pragmatik als mittelbare Staatsbeamte behandelt. Die ständische
Gliederung der Gesellschaft ist endlich voll erhalten, und die abso-
lute Monarchie hat ihre eigenen Einrichtungen auf ihr aufsgerichtet.
Die Bedeutung der friderizianischen Zeit und der ihr folgen-
den zwei Jahrzehnte liegt in der Betätigung nach außen und in
der endlich gelungenen Justizreform. Verfassungs= und verwaltungs-
rechtlich hat sie der Hauptsache nach an dem fest gehalten, was
Friedrich Wilhelm I. zum Abschlusse gebracht.
Der Staat ruht allein auf dem berufsmäßigem Beamtentume
und dem Offizier korp#s, das allmählich den Adel des Landes in sich
aufgenommen hat. Und dieses adlige Element gewinnt immer mehr
das Übergewicht in der herrschenden Klasse. Im Offizierkorps
wird das rechtlich anerkannt. Beim Zivilbeamtentume, das in der
Zeit des Kampfes gegen das Ständetum sich vorwiegend aus
Bürgerlichen zusammensetzte, geht es soweit, daß Friedrich der Große
nur einen einzigen bürgerlichen Minister ernannt hat. Alle an—
deren Bevölkerungsklassen, namentlich die unter der pflegenden Hand
des Merkantilsystems aufstrebenden Mittelklassen stehen dem Staate
fremd gegenüber. Den äußeren Ausdruck dieses Verhältnisses von
Staat und Gesellschaft bildet das Heer, das infolge fortgesetzter
Befreiungen aller wohlhabenden Klassen der Bevölkerung sich neben
dem adligen Offizierkorps nur noch aus den untersten Schichten des
eigenen und fremder Völker zusammensetzt.
Die herrschende Klasse in ihren Behörden wurde aber im
Laufe der Zeit mehr und mehr desorganisiert. Die mustergültige
Organisation Friedrich Wilhelms I. paßte für einen Mittelstaat,
nicht aber mehr für die norddeutsche Großmacht. Es war unmög-
lich, alle Angelegenheiten in den großen Kollegialbehörden zu er-
ledigen. In dem Geueraldirektorium werden daher die einzelnen
Departements zu selbständigen Ministerien, so daß das Plenum
nmur noch für die gemeinsamen Angelegenheiten zusammentritt und
das Nebeneinander von Real= und Provinzialdepartements zu be-
ständigen Reibungen führt. Besondere Behörden an Stelle des
Generaldirektoriums wie die Provinzialministerien für Schlesien,
später für Südpreußen und Franken oder für einzelne Gegenstände
konnten die Sache nicht bessern. Eine ähnliche Zersetzung erfolgte