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228 Das Verwaltungsrecht.
landes durch Anordnung des Bundespräsidiums vorübergehend ein“
geführt werdento).
Die Bestimmungen über Zwangspässe und Reiserouten, sol
die Kontrolle neu anziehender Personen und Fremder an ihrem
Aufenthaltsorte sind durch das Reichspaßgesetz nicht berührt wordenl-
Nur darf diese letztere Kontrolle nicht in der Form der Erteilunk
von Aufenthaltskarten erfolgen.
Insbesondere sind hiernach die §8 8, 9 des preußischen Gesekts
vom 31. Dezember 184214) unberührt geblieben, daß jeder, der an
einem Orte seinen Aufenthalt nehmen will, sich bei der Polizer
obrigkeit dieses Ortes melden und über seine persönlichen Verhilt
nisse Auskunft geben muß, wogegen er über die erfolgte Meldung
eine Bescheinigung erhält. Jeder, welcher einem neu Anziehendet
Wohnung oder Unterkommen gewährt, ist verpflichtet, bei Ver-
meidung einer Polizeistrafe darauf zu achten, daß die Meldunt
geschehe. Im übrigen ist das Meldewesen durch Polizeiverordnunge!
geregelt worden. Nur dürfen durch diese vorgeschriebenen Mel-
dungen niemals Aufenthaltsbeschränkungen hervorgerufen werden
Die Meldungen fallen also durchaus in das Gebiet der Ordnung
polizei.
III. Die Gesindepolizein). Das Gesindeverhältnis it
ein rein privatrechtliches Vertragsverhältnis zwischen Arbeitgeber
und Arbeitnehmer. Wann ein solches Vertragsverhältnis als Ge-
sindeverhältnis betrachtet werden muß, ist lediglich eine Fraßt#
des Privatrechts. Entsteht aus diesem privatrechtlichen Vertra##
ein Streit zwischen beiden Vertragschließenden, so liegt ein ge-
wöhnlicher Privatrechtsstreit vor, der an und für sich vor den
ordentlichen Zivilgerichten zu entscheiden wäre. Die Natur
Gesindestreitigkeiten erfordert jedoch vielfach eine so schleunige Er-
ledigung, daß die Tätigkeit der Gerichte selbst in einem summarischen
vic
10) Vgl. Verordnung vom 26. Juni 1878 betr. die vorübergehen'e
Einführung der Paßpflichtigkeit für Berlin — RBl. 1878, S. 131 —.
11) G 1843, S. 12. ·
12) Vgl. Jolly, Die polizeiliche Regelung des Dieustbotenwesens in
Schönbergs Handbuch der politischen Oekonomie Bd. 1, S. 1200 %
BVornhak, Ueber die Tätigkeit der Polizeibehörden in Gesindestreitigkeit
in der Wochenschrift „Selbstverwaltung“, 1886, S. 105 ff.:; Posseld "
. ,«7.
A. her. von Lindenberg, Berlin 190
!.—
Las preußische Gesinderecht, 7