5 152 Zuständigkeit des Reiches u. d. Einzelstaaten i. Kriegswesen. 33
setzgebungsrecht nicht ausgehoben. Es kann sich hier nur um
Auslegungsregeln handeln, sofern nichts anderes ausdrücklich be-
stimmt ist.
Zweiter Abschnitt. Das Gebiet des Kriegswesens").
§ 152. Zuständigkeit des Reiches und der Einzelstaaten im
Kriegswesen.
Die Verwaltung der Militärangelegenheiten ist ähnlich der
auswärtigen Verwaltung eines derjenigen Gebiete, auf welchem
die Zuständigkeit des Reiches so weit ausgedehnt ist, daß die erhalten
gebliebenen Befugnisse der Einzelstaaten nur noch als Enklaven in
der das ganze Militärwesen umfassenden Heeresverwaltung des
Reiches erscheinen. Die Bestimmungen der Reichsverfassung über
das Reichskriegswesen wirken aber nicht im ganzen Reichsgebiete
gleichmäßig. Sie werden einerseits durchbrochen durch die den
Königreichen Bayern und Württemberg gewährleisteten weit-
gehenden Reservatrechte, andererseits durch die Militärkonventionen,
durch welche alle deutschen Mittel- und Kleinstaaten mit Ausnahme
der drei Königreiche die Ausübung der meisten ihnen reichsver-
sassungsmäßig zustehenden militärischen Hoheitsrechte auf Preußen
übertragen haben.
Es ergibt sich somit das eigentümliche Verhältnis, daß die
Anwendbarkeit der Bestimmungen der Reichsverfassung selbst für
die meisten deutschen Staaten durch besondere Rechtsnormen oder
Verträge ausgeschlossen ist. Diese Tatsache folgt nicht etwa mit
*) Vgl. L. von Stein, Die Lehre vom Heerwesen, Stuttgart 1872;
Laband, Staatsrecht des Deutschen Reiches (5. A.) Bd. 3 und im
Oessentlichen Rechte der Gegenwart S. 337ff.; Zorn, St. B-Bd. 1,
S. 189 ff.; H. v. Schulze, Deutsches Staatsrecht Bd. 2, S. 235 ff.;
Länel, StK. Bd. 1, 88 80 ff.; Arndt, StR. S. 446 fl.; E. Meyer,
Deutsches Verwaltungsrecht Bd. 2, ## 1.89fk.; v. Rönne, Pr. Si#.
V 1, S. 764 ff.; H. v. Schulze-Gaevernisz, Pr. StR. Bd. 2,
606 ff.; Seydel in Hirths Ann. 1875, S. 13960 ff.; G. Meyer
9 O. 1880, S. 337ff.; Brockhaus, Das deutsche Heer und die
duntingente der Einzelstaaten, Leipzig 1888; Laband im Archiv für
mientrches Recht Bd. 3, S. 491 ff.; Gau, Die Kontingentsherrlichkeit
hend deutschem Reichsrecht, Leipzig 1904; Burhen ne, Die Kontingents-
erlichkeit der deutschen Landesherren, Berlin 1908.
Bornyar, Preußisches Staatsrecht. III. 2. Aufl. 3