Full text: Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

5 152 Zuständigkeit des Reiches u. d. Einzelstaaten i. Kriegswesen. 33 
setzgebungsrecht nicht ausgehoben. Es kann sich hier nur um 
Auslegungsregeln handeln, sofern nichts anderes ausdrücklich be- 
stimmt ist. 
Zweiter Abschnitt. Das Gebiet des Kriegswesens"). 
§ 152. Zuständigkeit des Reiches und der Einzelstaaten im 
Kriegswesen. 
Die Verwaltung der Militärangelegenheiten ist ähnlich der 
auswärtigen Verwaltung eines derjenigen Gebiete, auf welchem 
die Zuständigkeit des Reiches so weit ausgedehnt ist, daß die erhalten 
gebliebenen Befugnisse der Einzelstaaten nur noch als Enklaven in 
der das ganze Militärwesen umfassenden Heeresverwaltung des 
Reiches erscheinen. Die Bestimmungen der Reichsverfassung über 
das Reichskriegswesen wirken aber nicht im ganzen Reichsgebiete 
gleichmäßig. Sie werden einerseits durchbrochen durch die den 
Königreichen Bayern und Württemberg gewährleisteten weit- 
gehenden Reservatrechte, andererseits durch die Militärkonventionen, 
durch welche alle deutschen Mittel- und Kleinstaaten mit Ausnahme 
der drei Königreiche die Ausübung der meisten ihnen reichsver- 
sassungsmäßig zustehenden militärischen Hoheitsrechte auf Preußen 
übertragen haben. 
Es ergibt sich somit das eigentümliche Verhältnis, daß die 
Anwendbarkeit der Bestimmungen der Reichsverfassung selbst für 
die meisten deutschen Staaten durch besondere Rechtsnormen oder 
Verträge ausgeschlossen ist. Diese Tatsache folgt nicht etwa mit 
*) Vgl. L. von Stein, Die Lehre vom Heerwesen, Stuttgart 1872; 
Laband, Staatsrecht des Deutschen Reiches (5. A.) Bd. 3 und im 
Oessentlichen Rechte der Gegenwart S. 337ff.; Zorn, St. B-Bd. 1, 
S. 189 ff.; H. v. Schulze, Deutsches Staatsrecht Bd. 2, S. 235 ff.; 
Länel, StK. Bd. 1, 88 80 ff.; Arndt, StR. S. 446 fl.; E. Meyer, 
Deutsches Verwaltungsrecht Bd. 2, ## 1.89fk.; v. Rönne, Pr. Si#. 
V 1, S. 764 ff.; H. v. Schulze-Gaevernisz, Pr. StR. Bd. 2, 
606 ff.; Seydel in Hirths Ann. 1875, S. 13960 ff.; G. Meyer 
9 O. 1880, S. 337ff.; Brockhaus, Das deutsche Heer und die 
duntingente der Einzelstaaten, Leipzig 1888; Laband im Archiv für 
mientrches Recht Bd. 3, S. 491 ff.; Gau, Die Kontingentsherrlichkeit 
hend deutschem Reichsrecht, Leipzig 1904; Burhen ne, Die Kontingents- 
erlichkeit der deutschen Landesherren, Berlin 1908. 
Bornyar, Preußisches Staatsrecht. III. 2. Aufl. 3
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.