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Leitung des Staates, und ist von ihm mit einem Betriebskapitale
don 75 Mill. Mark Mark ausgestattet. Sie soll den Personenkredit
der kleineren Landwirte und Handwerker fördern. Zu diesem Zwecke
lberweist sie den Verbänden der Genossenschaften und den zur
örderung des Personenkredits bestimmten Sparkassen, landschaft-
lichen Darlehnskassen und Provinzialanstalten Betriebsmittel zu
billigen Bedingungen. Andererseits nimmt sie von den Verbänden
lberschüssige Beträge an und legt sie an.
Kap. VI. Das Verkehrsrecht.
§ 197. Die Wege 1).
I. Die preußische Wegegesetzgebung befindet sich zum Teile noch
in einem höchst mangelhaften Zustande. Seit der Mitte des 18.
ahrhunderts waren für die einzelnen Provinzen des preußischen
taates provinzielle Wegeordnungen erlassen worden, welche so-
boll die Wegeunterhaltungspflicht wie die Aufsicht über die Land-
traßen regelten. Diese Wegeordnungen hatten durchweg die da—
malige Agrarverfassung des flachen Landes, insbesondere die privi—
kgierte Stellung des Rittergutsbesitzes und die wirtschaftliche wie
wlitische Abhängigkeit des bäuerlichen Besitzes zur Voraussetzung,
ind gaben diesen Rechtszuständen in den Vorschriften über die
Wegeunterhaltungspflicht einen erneuten Ausdruck. Für die Unter-
halt ltung der kleineren Wege hat jene Gesetzgebung auch anerkennens—
ertes geleistet. Dagegen erwies sie sich unzureichend für den
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W. GS. 1895, S. 310; 1896, S. 123; 1898, S. 67; 1909, S. 610.
"l Cruger, Die preußische —– im Archiv
öffentliches Recht Bd. 14 (1898), S. 386 ff.; Die preußische Central-
ossenschaftskasse 1895—1905, Berlin 1900.
1) Vgl. v. Rönne, Wegepolizei und Wegerecht des preußischen Staates,
dgeellan 1857; Gneist, Art. Wegeordnungen in v. Holtzendorffs Rechtslexikon
ve 3, S. 1296ff. Eine gute Uebersicht des älteren Rechtszustandes gibt die
zr ründung des 1875 eingebrachten Entwurfs einer allgemeinen Wege-
" er nung in den Sten. Ber. des Abgeordnetenhauses, Anl. Bd. 1, Nr. 24;
recht ring. Wegerecht, Berlin 1894; A. Germershause u, Das Wege-
1000/% die Wegeverwaltung in Preußen, 2 Bände, 3. Aufl. Berlin
go-