Full text: Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

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Leitung des Staates, und ist von ihm mit einem Betriebskapitale 
don 75 Mill. Mark Mark ausgestattet. Sie soll den Personenkredit 
der kleineren Landwirte und Handwerker fördern. Zu diesem Zwecke 
lberweist sie den Verbänden der Genossenschaften und den zur 
örderung des Personenkredits bestimmten Sparkassen, landschaft- 
lichen Darlehnskassen und Provinzialanstalten Betriebsmittel zu 
billigen Bedingungen. Andererseits nimmt sie von den Verbänden 
lberschüssige Beträge an und legt sie an. 
Kap. VI. Das Verkehrsrecht. 
§ 197. Die Wege 1). 
I. Die preußische Wegegesetzgebung befindet sich zum Teile noch 
in einem höchst mangelhaften Zustande. Seit der Mitte des 18. 
ahrhunderts waren für die einzelnen Provinzen des preußischen 
taates provinzielle Wegeordnungen erlassen worden, welche so- 
boll die Wegeunterhaltungspflicht wie die Aufsicht über die Land- 
traßen regelten. Diese Wegeordnungen hatten durchweg die da— 
malige Agrarverfassung des flachen Landes, insbesondere die privi— 
kgierte Stellung des Rittergutsbesitzes und die wirtschaftliche wie 
wlitische Abhängigkeit des bäuerlichen Besitzes zur Voraussetzung, 
ind gaben diesen Rechtszuständen in den Vorschriften über die 
Wegeunterhaltungspflicht einen erneuten Ausdruck. Für die Unter- 
halt ltung der kleineren Wege hat jene Gesetzgebung auch anerkennens— 
ertes geleistet. Dagegen erwies sie sich unzureichend für den 
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W. GS. 1895, S. 310; 1896, S. 123; 1898, S. 67; 1909, S. 610. 
"l Cruger, Die preußische —– im Archiv 
öffentliches Recht Bd. 14 (1898), S. 386 ff.; Die preußische Central- 
ossenschaftskasse 1895—1905, Berlin 1900. 
1) Vgl. v. Rönne, Wegepolizei und Wegerecht des preußischen Staates, 
dgeellan 1857; Gneist, Art. Wegeordnungen in v. Holtzendorffs Rechtslexikon 
ve 3, S. 1296ff. Eine gute Uebersicht des älteren Rechtszustandes gibt die 
zr ründung des 1875 eingebrachten Entwurfs einer allgemeinen Wege- 
" er nung in den Sten. Ber. des Abgeordnetenhauses, Anl. Bd. 1, Nr. 24; 
recht ring. Wegerecht, Berlin 1894; A. Germershause u, Das Wege- 
1000/% die Wegeverwaltung in Preußen, 2 Bände, 3. Aufl. Berlin 
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