Full text: Preußisches Staatsrecht. Dritter Band: Verwaltungsrecht, besonderer Teil. (3)

470 Das Verwaltungsrecht. 8 197 
1865°) und das Gesetz vom 26. Februar 187910), in Lauenburg die 
Wegeordnung vom 7. Febrnar 1876½), in Hannover wegen der 
Chausseen das Gesetz vom 20. Juni 1851 und wegen der Land- 
straßen und Gemeindewege das Gesetz vom 28. Juli 1851 mit 
Novellen vom 12. März 1868, 5. März 1871, 26. Februar 1877. 
24. März 1894 und 8§8 2, 111 der hannöverschen Kreisordnung") 
in Nassau wegen der Landeschausseen das Edikt vom 22. März 
1848 und wegen der chaussierten Verbindungsstraßen die Ver- 
ordnung vom 2. Oktober 1862½), in den ehemals großherzoglich 
hessischen Landesteilen die Gesetze vom 4. Juli 1812 und 6. No- 
vember 18604). Im ehemaligen Kurfürstentume Hessen und in 
den vormals bayrischen Landesteilen besteht ein einheitliches Wegé- 
recht nicht, die verschiedenen partikularen Normen haben eine Er- 
gänzung erfahren durch das Gesetz vom 25. August 19090). Für 
die Hohenzollernschen Lande endlich ist am 5. Januar 1878 ein 
ein Gesetz betreffend die Teilnahme an den Kosten des Baus und 
der Unterhaltung der Landstraßente) ergangen. 
Für das ganze Staatsgebiet hatte sich endlich die neuere 
Gesetzgebung mit der Regelung der Zuständigkeitsverhältnisse in 
Wegeangelegenheiten beschäftigt. Das Zuständigkeitsgesetz vom 
26. Juli 1876 enthielt solche Bestimmungen mit Rücksicht auf die 
damals in Aussicht genommene Wegeordnung noch nicht. Nachdem 
sie jedoch gescheitert war, wurden die notwendigen Zuständigkeits- 
vorschriften in Art. IV der Kreisordnungsnovelle vom 19. Mältz 
1881 für die östlichen Provinzen aufgenommen. An deren Stelle 
traten dann für das ganze Staatsgebiet die 88 55 557 des Zu— 
ständigkeitsgesetzes vom 1. August 1883. Dazu kommen einzelne 
partikulare Bestimmungen in 88 58— 64 a. a. O. für die neuen 
Provinzen, im Anschlusse an die dortige Wegegesetzgebung. 
Endlich hat man sich zur Ueberwindung der Schwierigkeiten 
entschlossen, besondere Wegeordnungen für die einzelnen Provinzen 
») Verordnungsblatt 1866, S. 1. 
10) GS. 1879, S. 94. 
11) Offizielles Wochenblatt 1876, S. 12. » 
1«—«)Haiku.GS.1851,Al-t.1,511siss.,1-«sf.;G«Z.1868,S.22«"" 
1871,S.153;1877,S.18:1.89-1,Z.8:3. 
13)Bcrorbn.Vl.1862,S.176. 14) Reg. Bl. 1860, S. 333. 
1#2) GS. 1909, S. . 10) G . 1878, S. 6.
	        
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