Full text: Staats- und Verwaltungsrecht des Großherzogtums Baden.

Einleitung. 
$1. Geschichtliche Grundlagen. *) 
Das Gebiet des heutigen Großherzogtums 
Baden war durch die Völkerwanderung in den 
Besitz der Alemannen gelangt, der Teil nördlich 
der Oos durch den Sieg Chlodwigs über die Ale- 
mannen fränkisch geworden. Jn dem durch den Ver- 
trag von Verdun (843) begründeten ostfränkischen 
oder deutschen Reiche handelte es sich um Teile 
des schwäbischen und des fränkischen Herzogtums, 
deren Grenze an dieser Stelle die Oos bildete. Das 
fränkische Herzogtum wurde nach dem Siege 
Ottos des Großen über Herzog Eberhard 939 mit 
der Krone vereinigt, das schwäbische hatte unter 
den Hohenstaufen dasselbe Schicksal. Seit den 
Hohenstaufen mit dem Siege über Heinrich den 
Löwen die endgültige Zerstörung des deutschen 
Stammesherzogtums gelungen war, beruht die 
weitere Entwicklung Deutschlands wesentlich auf 
der Grafschaft. Die Grafengewalten verwachsen 
aber durch die Feudalisierung mit dem größeren 
Grundbesitze zu einer untrennbaren Einheit. 
Die Zähringer hatten schon unter Kaiser 
Heinrich IV. für Berthold I. die Anwartschaft 
auf das Herzogtum Schwaben erlangt, waren 
aber 1057 mit der auf das Herzogtum Kärnten 
*) Vgl. v. Weesch, Badische Geschichte, Karlsruhe 1890. 
Bornhak, Baden, l
	        
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