Full text: Das Legitimitätsprincip.

IV. 
Lie Heilige Allianz und das Legitimitätsprincip. 
  
Talleyrand hatte es nicht durchgesetzt, wol auch kaum 
ernstlich durchsetzen wollen, daß die von ihm verkündigten 
Grundsätze ausdrücklich von dem Wiener Congreß garantirt 
und mit den Grundsätzen auch die auf ihnen ruhenden Throne 
und Staaten förmlich gewährleistet wurden. So groß der 
Beifall war, den Talleyrand's Lehre fand, so sehr man be- 
müht war oder sich einbildete bemüht zu sein, das Legitimitäts- 
princip als Leitfaden durch das Labyrinth voneinander gegen- 
seitig ausschließenden Ansprüchen zu benutzen, von einer völker- 
rechtlichen Geltung des Legitimitätsprincips ließ sich doch nur 
insoweit reden, als dasselbe in einzelnen Bestimmungen der 
Wiener Verträge zu concreter rechtlicher Erscheinung kam. 
Durfte man nun auch eine gewisse Gewähr für den un- 
gestörten Fortbestand der zu Wien getroffenen Vereinbarungen 
und sonach auch des denselben angeblich zu Grunde liegenden 
Legitimitätsprincips darin erblicken, daß alle Mächte, welche 
die Wiener Congreß-Acte unterzeichnet hatten, sämmtliche in 
derselben festgestellten Rechte fortdauernd anzuerkennen ver- 
pflichtet waren, so war es von dieser vertragsmäßigen Ver- 
bindlichkeit, nichts gegen die zu Wien errichtete Ordnung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.