IV.
Lie Heilige Allianz und das Legitimitätsprincip.
Talleyrand hatte es nicht durchgesetzt, wol auch kaum
ernstlich durchsetzen wollen, daß die von ihm verkündigten
Grundsätze ausdrücklich von dem Wiener Congreß garantirt
und mit den Grundsätzen auch die auf ihnen ruhenden Throne
und Staaten förmlich gewährleistet wurden. So groß der
Beifall war, den Talleyrand's Lehre fand, so sehr man be-
müht war oder sich einbildete bemüht zu sein, das Legitimitäts-
princip als Leitfaden durch das Labyrinth voneinander gegen-
seitig ausschließenden Ansprüchen zu benutzen, von einer völker-
rechtlichen Geltung des Legitimitätsprincips ließ sich doch nur
insoweit reden, als dasselbe in einzelnen Bestimmungen der
Wiener Verträge zu concreter rechtlicher Erscheinung kam.
Durfte man nun auch eine gewisse Gewähr für den un-
gestörten Fortbestand der zu Wien getroffenen Vereinbarungen
und sonach auch des denselben angeblich zu Grunde liegenden
Legitimitätsprincips darin erblicken, daß alle Mächte, welche
die Wiener Congreß-Acte unterzeichnet hatten, sämmtliche in
derselben festgestellten Rechte fortdauernd anzuerkennen ver-
pflichtet waren, so war es von dieser vertragsmäßigen Ver-
bindlichkeit, nichts gegen die zu Wien errichtete Ordnung