Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Hatte auch der Wiener Congreß sich ausdrücklich zur 
Aufrechthaltung der zu Paris und Wien getroffenen Verein- 
barungen entschlossen erklärt und Bonaparte, der durch den 
Einfall in Frankreich den einzigen legalen Titel seiner 
Existenz zerstört habe „comme ennemi et perturbateur du 
repos du monde“ 1), geächtet; hatten sich auch die Groß- 
mächte zu einer Allianz gegen Napoleon vereinigt, um die 
so glücklich wiederhergestellte Ordnung Europas gegen jeden 
Angriff zu vertheidigen ): damit war doch nur die Ver- 
nichtung eines Feindes des europäischen Friedens bezweckt, 
keineswegs aber eine so feste Sicherung der neuerrichteten 
Verhälltnisse erreicht, daß nicht später wieder ein anderer mit 
dem Kranze des höchsten Kriegsruhms geschmückter National- 
held die Dynastien und Staaten Europas hätte umstürzen 
oder doch gefährden können. Die Hoffnung der zu Wien 
versammelten Staatsmänner, daß ganz Frankreich, um seinen 
legitimen Fürsten geschart, den letzten Versuch eines verbreche- 
rischen und ohnmächtigen Wahnsinns zurückweisen werde ?), 
hatte sich als irrig herausgestellt; der siegreiche Einfall Na- 
poleon's in Frankreich hatte noch einmal aufs deutlichste ge- 
zeigt, daß kein Thron unerschütterlich sei, wenn er nur durch 
sich selbst und sein Verhältniß zum Volk bestehe. 
So führten denn abermals die Ereignisse auf den von 
Talleyrand ausgesprochenen Plan zurück, die legitimen Dy- 
nastien und Staaten gegen jeden Umsturzversuch durch eine 
1) Erklärung der Bevollmächtigten der acht Pariser Friedensmächte, 
d. d. Wien, 13. März 1815 (Klüber, Acten des Wiener Congresses, 
Bd. 1, Hesft 4, S. 51—539. 
2) Allianztractat, d. d. Wien, 25. März 1815 (Klllber, a. a. O., 
S. 57 fg.). 
2) Erklärung vom 13. März 1815.
	        
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