Full text: Das Legitimitätsprincip.

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förmliche, von den europäischen Mächten gegenseitig übernom- 
mene Garantie zu sichern. 
Schon im Vertrage von Chaumont½) war mit di- 
recter Bezugnahme auf die von Frankreich drohenden Ge- 
fahren von den vier allirten Großmächten eine derartige gegen- 
seitige Gewährleistung ihrer Staaten für zwanzig Jahre über- 
nommen worden, um das Gleichgewicht Europas aufrecht zu 
erhalten, die Ruhe und Unabhängigkeit der Mächte zu sichern 
und allen Umsturzversuchen zuvorzukommen. 
Dann hatte wieder Nesselrode auf dem Wiener Con- 
greß die Nothwendigkeit innigerer Beziehungen unter den euro- 
päischen Großmächten hervorgehoben 2): nur der glücklichen 
Harmonie der Empfindungen und Principien, der vollständigen 
Intimität und dem unbegrenzten gegenseitigen Vertrauen der 
Alli#rten sei der endliche Sieg über Napoleon zu verdanken; 
solle aber Europa die Früchte dieses Sieges ernten, so müsse 
der allgemeine Friede auf denselben Grundlagen erbaut werden, 
auf welchen der Erfolg der Waffen beruht habe, d. i. auf 
der Gleichheit der politischen Anschauungen und Grundsätze 
der Allürten, auf der freien und ehrlichen Verbindung ihrer 
theuersten Interessen. Auf dieser Basis würden die Sou- 
veräne, von den unabänderlichen Vorschriften der christlichen 
Religion durchdrungen, in brüderlichem Verkehre miteinander 
ihre politischen Ansichten klären und die gegenseitigen Be- 
ziehungen der Völker sicherstellen. 5) 
1) Allianztractat, d. d. Chaumont, 1. März 1814; Einleitung, 
Art. 5, 6, 16 (Klüber, a. a. O., Bd. 1, Heft 1, S. 1). 
2) Note an die kaiserlich österreichischen, königlich großbritannischen 
und preußischen ersten Herren Bevollmächtigten, d. d. Wien, 31. Dec. 
1814 (Klüber, a. a. O., VII, 69). 
2) Les souverains fraternisant entr'eux é6pureront leurs mazi- 
mes d’état et garantiront les rapports entre les peuples.
	        
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