Full text: Das Legitimitätsprincip.

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gemäß betrachten sich die drei verbündeten Monarchen als 
verbunden durch eine wirkliche und unlösbare Brüderlichkeit, 
als Glieder eines und desselben Volks und versprechen, sich 
bei jeder Gelegenheit und an jedem Orte Beistand, Unter- 
stützung und Hülfe zu leisten. Sie wollen weiter auch ihre 
Unterthanen und Armeen, als deren Bäter sie sich ansehen, in 
demselben Geiste der Brüderlichkeit leiten, um Religion, Frie- 
den und Gerechtigkeit zu schützen. Regierungen und Unter- 
thanen der contrahirenden Mächte sollen sich alle als Glieder 
derselben Christennation betrachten, wie sich die drei vertrag- 
schließenden Mächte nur als beauftragt von der Vorsehung 
ansehen wollen, drei Zweige einer und derselben Familie zu re- 
gieren. Auch erklären sie, daß die Christennation, von welcher 
sie und ihre Völker einen Theil bilden, in Wahrheit keinen 
andern Souverän habe als denjenigen, welchem allein die 
Macht als Eigenthum zustehe, d. i. Gott.) 
Der praktische Zweck der in ein so theologisches Gewand 
gehüllten Heiligen Allianz geht deutlicher noch als aus dem 
frömmelnden und unklaren Phrasenwerke der Stiftungsworte 
selbst aus dem dritten Artikel des Vertrags hervor: in ihm wird 
die Aufnahme in den heiligen Bund ausdrücklich allen Mächten 
freigehalten, welche sich feierlich zu den in der Stiftungs- 
urkunde ausgesprochenen Principien bekennen wollen. Die Heilige 
Allianz sollte alle europäischen Mächte miteinander verbinden 
und dadurch zu einer vertragsmäßigen Gewährleistung der 
neugeschaffenen Ordnung, d. i. zu einer Collectiv garantie 
des europäischen Friedens erweitert werden. 
Zwar tritt neben die völkerrechtliche Aufgabe in der 
14) à qui seul appartient en propriété la puissance.
	        
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