Full text: Das Legitimitätsprincip.

51 
Stiftungsurkunde der Heiligen Allianz noch die Forde- 
rung einer guten, d. h. mit den Vorschriften der christlichen 
Religion und dem von den contrahirenden Fürsten ihren Völ- 
kern gegenüber für sich in Anspruch genommenen väterlichen 
Charakter übereinstimmenden Regierung; ja diese Forderung 
wird beinahe ebenso betont wie die ausdrücklich übernommene 
Verpflichtung zur strengen Beobachtung christlicher Grundsätze 
in den internationalen Beziehungen und zur Darleistung von 
Hülfe und Beistand für den Fall der Bedrohung einer Bundes- 
macht. Auch hat die Stiftungsurkunde der Heiligen Allianz 
damals wirklich die Furcht erregt, als sei sie nichts anderes 
als das Programm eines patriarchalischen Despotismus, 
welcher seine Beglaubigung in einem göttlichen Mandate der 
Herrscher und seine Befestigung in einem von den euro- 
päischen Fürsten abgeschlossenen gegenseitigen Schutzbündnisse 
suche 1): eine Furcht, welche die spätere politische Thätig- 
keit der Hauptmächte des heiligen Bundes nur allzu sehr 
gerechtfertigt hat. 
Aber dennoch ist der Hauptzweck der Heiligen Allianz 
nicht die Verkündigung und Aufrechthaltung einer bestimmten 
politischen Theorie 2), sondern die völkerrechtliche Siche- 
rung der europäischen Staaten und Throne gegen 
jeden Umsturz gewesen, mochte dieser nun von einem Er- 
oberer oder von einer innern Revolution auszugehen drohen: 
einmal ist die einzige wirklich greifbare Bestimmung des 
1) Gervinus, a. a. O., 1, 251, 252. Vgl. auch Rotteck's Artikel 
„Heilige Allianz“ in Rotteck und Welcker's Staats-Lexikon, 3. Aufl., Bd. 1, 
besonders auf S. 432. 
2) Vgl. auch Bernhardi, Geschichte Rüßland's, I, 496, 497. 
47
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.