Full text: Das Legitimitätsprincip.

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Norweger, den heimischen Bauernstaat in das modische Ge- 
wand des Constitutionalismus gekleidet 1) und sich dabei die 
erste französische Verfassungsurkunde, freilich ohne deren demo- 
kratische Uebertreibungen, zum Muster genommen. 
Auch in Deutschland war der Wunsch nach Repräsen- 
tatirverfassungen weit verbreitet und wurde sofort nach Na- 
poleon's Sturze überall gehört. Nicht blos in den Ländern, 
in welchen die französische Gesetzgebung und Verwaltung mit 
den alten Verhältnissen auf das entschiedenste gebrochen und 
trotz kläglicher Scheinconstitutionen eine vollständig unum- 
schränkte Menarchie geschaffen hatte, sondern auch in dem- 
jenigen Staate Deutschlands, dem die Geschichte nicht allein 
die Pflicht auferlegte, sondern auch die Fähigkeit gab, sein 
eigener Arzt zu sein, waren die Politiker von der Heilkraft 
einer Repräsentativverfassung überzeugt. 2) Freilich standen 
gerade in Preußen die Staatsmänner, welche die rege und 
verfassungsmäßig sichergestellte Theilnahme des Volks an der 
Berathung und Beschließung über die Landesinteressen befür- 
worteten, nicht unter der Herrschaft der constitutionellen 
Lehre, wie sie allerorten gepredigt wurde: auf dem festen 
Unterbaue der selbständigen Gemeinde 3), des selbständigen 
Kreises, der selbständigen Provinz /) sollte sich eine reichsstän- 
dische Verfassung 5) erheben, die nicht die Vorzüge der Geburt), 
wohl aber das sociale und politische Gewicht „der Eigen- 
1) Constitution vom 4. Nov. 1814 (Rauch, Parlamentarisches 
Taschenbuch, Lief. 1, S. 109 fg.). 
2) Häusser, Deutsche Geschichte, 3. Aufl., III, 147. 
") Pertz, Leben Stein's, II, 149, 153, 154. 
“) Ebendas. I, 415; II, 38, 39. 
5) Ebendas., II, 169, 518, 519, 571. Häusser, a. a. O., III, 147 
—1490. 
") Pertz, a. a. O., II, 165.
	        
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