Full text: Das Legitimitätsprincip.

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constitutionellen Doctrin waren, der constitutionellen Be- 
wegung, welche nach dem Wiener Congresse ihren Gang über 
Europa nahm, ein durchaus gesunder Gedanke, ein un- 
abweisbares, von den Wiener Congreßmächten sogar aner- 
kanntes Bedürfniß zu Grunde lag. Zwar griff die constitu- 
tionelle Lehre manches zweifellos dem Monarchen rechtlich 
und begriffsmäßig zustehende Recht an; aber man mußte sich 
dabei doch immer erinnern, daß alle diese Lehrsätze, welche in 
einer geradezu peinlichen Monotonie von einem Ende des 
Continents zum andern klangen, nur die theoretische Formu- 
lirung viel bescheidenerer Wünsche, daß sie nur der Ausdruck 
eines seit der Französischen Revolution zur Herrschaft gelangten 
Doctrinarismus waren, welcher die Neuerzeugung des Staats 
aus dem Willen des souveränen Volks heraus der gesetzlichen 
Abhülfe drückender Verhältnisse vorzog und regelmäßig durch 
seine Zuvielforderung die Befriedigung wirklicher Volkswünsche 
vereitelte. 
Die große Masse der Anhänger des Constitutionalismus 
war für diesen nicht durch die Lehre von der Volkssouverä- 
netät und der Gewaltentheilung als der beiden angeblichen 
Grundlagen jeder wirklichen Repräsentativverfassung, sondern 
durch die Verheißung einer geordneten, in rechtlichen Formen 
zu Tage tretenden und durch das Volk überwachten Regierung 
gewonnen worden. Die ungeheuere Mehrzahl verlangte nur 
eine Abänderung der bisherigen Herrschaftsweise in den 
monarchischen Staaten, eine Beschränkung der fürstlichen Ge- 
walt, keine Aufhebung derselben. Ueberall wo sich Be- 
strebungen zeigten, das Königthum als solches oder die Herr- 
schaft einer bestimmten Dynastie zu zerstören, war der hart- 
näckige, häufig in perfidester Weise geleistete Widerstand gegen 
die bei der unsinnigen Restauration vieler Fürsten geradezu
	        
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