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Trennung verschiedener künstlich geschaffener, nicht geschichtlich
verwachsener Staaten und demzufolge durch die abermalige
Schöpfung illegitimer Staaten und Throne, oder endlich durch
die Vereinigung mehrerer staatlich getrennter Länder derselben
Nationalität in einem einzigen, nothwendig illegitimen Staat,
unter einem Souverän, der nur als Usurpator hätte be-
trachtet werden dürfen.
Die Sicherheit der legitimen Fürsten schien somit die
Bekämpfung der Revolution zu fordern; sollte die von dem hei-
ligen Bunde übernommene Garantie der europäischen Staa-
ten und Throne eine Wahrheit sein, so mußten die Allianz-
mächte, wie nach Talleyrand's Lehre den illegitimen Dy-
nastien, nunmehr der Revolution die Lehre von der
Alleinberechtigung der legitimen Throne entgegen-
halten.
Der Deutsche Bund, der in klarer Organisation eigent-
lich das Bild im kleinen darstellte, welches die Hauptver-
treter der Heiligen Allianz im großen auszuführen gedachten,
hat in jener Zeit ganz dieselben Wandlungen durchgemacht:
ursprünglich ein völkerrechtlicher Verein souveräner Fürsten
und freier Städte zur Bewahrung der äußern und innern
Sicherheit Deutschlands 7), wird er schon fünf Jahre später
zuerst mit der Wahrung der innern Sicherheit betraut 2);
der unterdessen scheinbar überflüssig gewordene Schutz der
äußern Sicherheit nimmt erst die zweite Stelle ein.
1) Bundesacte, Art. 2.
:) Wiener-Schluß-Acte, Art. 1. Vgl. H. A. Zachariä, Deutsches
Staats= und Bundesrecht, 3. Aufl., Bd. 2, S. 617, Note 1.