Full text: Das Legitimitätsprincip.

VI. 
Das göttliche Recht der legitimen Herrscher. 
Es mag auf die Verbreitung der Lehre von dem gött- 
lichen Ursprunge der fürstlichen Gewalt die religiöse Vertiefung 
nicht ohne Einfluß gewesen sein, welche nach der Besiegung 
Napoleon's um sich griff. 1) Das Wiedererwachen starker reli- 
giöser Bedürfnisse konnte nicht ohne Rückwirkung auf die po- 
litischen Anschauungen sein. Auch ist die Stiftungsurkunde 
der Heiligen Allianz ein redender Beweis dafür, wie durch- 
tränkt und durchräuchert von christlichen und theokratischen 
Vorstellungen und Planen die Atmosphäre war, in welcher die 
hervorragendsten Politiker der Zeit, insbesondere der Kaiser 
Alexander von Rußland, sich bewegten. ) 
Aber es ist keineswegs nöthig und würde ebenso wenig 
richtig sein, wollten wir die Lehre von dem göttlichen Ursprunge 
des Königthums aus der religiösen Strömung erklären, welche 
nach dem gegen Napoleon geführten Entscheidungskampfe durch 
die europäische Gesellschaft ging. Denn die Rechtfertigung der 
von den Fürsten in Anspruch genommenen Gewalt durch eine 
1) Gervinus, a. a. O., I, 349, 350, 366 fg. 
2) v. Bernhardi, Geschichte Rußlands, I, 482 fg.
	        
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