Die Organisation des Staates. 55
von dem Einflusse irgendeines Partei- oder Privatinteresses
zu erwägen, was dem Gemeinwesen wahrhaft nützlich und
förderlich sei“. Als Ergebnis ihrer auf die gütliche Aus-
gleichung des Streitgegenstandes zu richtenden Verhandlungen
hat sie dem Senate binnen einer ihr bei ihrer Einsetzung
durch Rat- und Bürgerschluß zu bestimmenden Frist Vor-
schläge für einen Vergleich einzureichen, worauf der Senat
seine Erklärung im verfassungsmäßigen Wege an die Bürger-
schaft gelangen läßt. Hält die Kommission die ihr gesetzte
Frist nicht inne, so steht es jedem der beiden Staatskörper
frei, dem anderen gegenüber „die Vergleichsverhandlungen für
abgebrochen zu erklären und Versendung der Akten an das
Hanseatische Oberlandessericht zum Spruch Rechtens zu be-
gehren“. Werden die Vergleichsverhandlungen von einem
der beiden Staatskörper für abgebrochen erklärt, oder wird
durch die eingereichten Vorschläge der Kommission und die
auf Grund dieser Vorschläge zwischen dem Senate und der
Bürgerschaft gepflogenen weiteren Verhandlungen die Mei-
nungsverschiedenheit nicht erledigt, so hat der Senat hiervon
der Kommission unverzüglich Anzeige zu machen; die Kom-
mission hat dann binnen 14 Tagen, nachdem ihr die Anzeige
zugegangen ist, die bei ihr erwachsenen Akten dem Hanse-
atischen Oberlandesgericht zum Zwecke der rechtlichen Ent-
scheidung zuzustellen. Das Gericht hat, erforderlichenfalls
nachdem dem Senate oder der Bürgerschaft für die DBei-
bringung weiterer Tatsachen oder Akten „bei Vermeidung
eines angemessenen Präjudizes“ Fristen gesetzt sind, von
seinem Spruche gleichzeitig dem im Senate den Vorsitz
führenden Bürgermeister und dem Wortführer der Bürger-
schaft eine versiegelte Originalausfertigung zuzustellen. Die
Entsiegelung und Verlesung des Spruches erfolgt in den un-
verzüglich und gleichzeitig zu berufenden Versammlungen des
Senates und der Bürgerschaft. Beide Teile haben den Aus-
spruch des Gerichtes unverweigerlich als verbindlich für sich
anzuerkennen *).
Weichen dagegen die Meinungen des Senates und der
*) Das geschilderte Verfahren hat bisher niemals statt-
gefunden.