Übersetzung der englischen Note an Deutschland
wegen der Neutralität Belgiens.
Durch den englischen Botschafter Sir E. Goschen
den Staatssekretär von Jagow am 4. August überreicht
(Zu S. 175)
Notiz.
Sir E. Goschen ist von Sir Edward Grey benachrichtigt worden, daß
S. M. der König der Belgier an S. M. König Georg eine Bitte um diploma-
tische Intervention zugunsten Belgiens gerichtet hat.
Sr. M. Regierung hat auch erfahren, daß die deutsche Regierung an
die belgische Regierung eine Note gerichtet und ihr vorgeschlagen hat,
wohlwollende Neutralität zu beobachten, die ,‚.eien Durchmarsch durch
belgisches Gebiet zur Folge haben würde, während Deutschland verspricht,
bei Friedensschluß die Unabhängigkeit und Integrität des Königreichs und
seiner Besitzungen aufrechtzuerhalten, jedoch droht, Belgien im Falle einer
Weigerung als Feind zu betrachten. Es wurde verlangt, daß innerhalb
zwölf Stunden eine Antwort gegeben werde.
Sr. Majestät Regierung hat auch gehört, daß diese Forderung als eine
offenkundige Verletzung des Völkerrechts energisch zurückgewiesen worden
ist. Sir Edward Grey erklärt, daß Sr. M. Regierung verpflichtet ist, gegen
die Verletzung eines Vertrags zu protestieren, den Deutschland gemeinsam
mit ihr selbst geschlossen hat, und daß sie eine Zusicherung verlangen muß,
daß die an Belgien gestellte Forderung nicht weiter verfolgt werden wird,
und daß Deutschland die Neutralität Belgiens achten wird.
Sir Edward Goschen ist angewiesen, um eine umgehende Antwort zu
ersuchen.
Berlin, 4. August 1914.
Randvermerk Jagows: „Von Sir E. Goschen heute nachmittag überreicht 4/8.
v. J.“ Der Kaiser vermerkt darauf am gleichen Tage: „7 h. N. M.“ (7 Uhr
nachmittag) und ordnet durch Randverfügung Weiterleitung an den Chef des
Generalstabs an. Jagow vermerkte auf der Innenseite der Ausfertigung: „Ich habe
Sir E.Goschen geantwortet, daß wir die belgische Neutralität aus Notwehr hätten