Servins Tulllus. 227
so waren die Plebejer (plobs Homana) eigentlich keine roͤmischen Buͤr-
ger, obwohl vielleicht wancher derselben durch seinen Grundbesitz in seiner
ursprünglichen Heimath ein sehr begüterter Mann war.
Die Ritter, sechs alte (patricische) und zwölf neue (plebesische)
Centurien, waren ursprünglich kein eigentlicher Stand, sondern eine Ab-
theilung des Volksheeres und gelangten besonders später als Geldmacht
zu Ansehen.
3. Bon den Mlebejern waren ursprünglich die Klienten verschieden.
(Rach einer neuen Ansicht sind die Klienten die ursprüngliche plebs.)
Sie gehörten gleichsam zur Familie ver Patricier; der Kliente erbielt
von seinem Patronus Feld zum Anbau; davon entrichtete er eine Ab-
gabe, gab Beiträge zur Ausstattung der patricischen Töchter und hatte
seinen Antheil an den Freuden= und Tranerfällen seiner Patricierfamilie.
Sein Patronus vertrat ihn vor Gericht, der Kliente aber begleitete sei-
nen Herrn in das Feld und auf das Forum und war ihm zur Treue
verpflichtet; ein Bruch derfelben galt als eine impietas, als Verletzung
der Familien= und Bürgerpflichten. Die Klienten verschmolzen im Laufe
der Zeit mit den Plebejern und waren die Hauptstärke der Patricier
in ihren Streitigkeiten mit den Plebejern.
Servius Tullius theilte (nach einer unklaren Nachricht) die Stadt
in vier Bezirke (regiones) oder Tribus und das Land in sechsundzwan-
zig; die jeder Region angehörigen Plebejer bildeten eine Tribus. Die
städtischen Bezirke waren in vici (in unsern mittelalterlichen Städten
Viertel, wenn die Vierzahl auch überschritten war, z. B. erstes bis zehn-
es Viertel), die ländlichen in pagi eingetheilt, was man Untergemeinden
oder Zünfte nennen kann, wenn die alte Bedeutung des Wortes Zunft
festgehalten wird; die in den pagi, den Landzünften, ansässigen Plebejer
hatte Servius Tullius vor seiner Eintheilung mit Grundbesitz ausge-
stattet. In der Stadt selbst wohnten regelmäßig nur die Handwerker
und Gewerbsleute, die reichen und vornehmen Bürger dagegen brachten
die meiste Zeit auf ihren Gütern zu und bauten das Feld, denn der
Ackerbau galt in dem alten Italien als das ehrenvollste Geschäft.
Eint#heilung des Volkes in Klassen und Centurien (Tensus).
Von dieser Eintheilung der Plebeser nach der Oertlichkeit (val.
die solonische Eintheilung der Athener) war die bürgerliche Eintheilung
des gesammten freien Volkes zum Behufe der Besteuerung und des
Kriegsdienstes eine ganz verschiedene. Die Grundlage dieser Eintheilung
bildete das Vermögen; nach ihr zerfiel die Bürgerschaft in sechs Klassen,
und die Klassen in Eenturien (Hundrede in alemannischer Uebersetzung,
ohne daß die Zahl 100 als festgehalten zu denken ist), die Centurien
selbst theilten sich in vie der Jungen und Alten nach der Hälfte.
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