Full text: Die Weltgeschichte. Zweiter Theil. Das Mittelalter. (2)

Der Gegenkönig Karl IV. Die Landfrieden. 273 
herzogliche Macht zu erwerben gedachte, bekriegte sie und wurde von 
Karl und dessen Sohne Wenzel unterstützt. Dieser verwüstende Krieg 
wurde nur von einzelnen Waffenstillständen unterbrochen; im Jahre 1377 
im Mai siegten die Reutlinger über des Grafen Sohn Ulrich, was aber- 
mals zu einem Waffenstillstand führte. Die Städte suchten nun einen 
Rückhalt an den schweizerischen Eidgenossen, doch schloßen nur Bern, 
Zürich, Luzern und Zug mit ihnen ein Bündniß, und auch diese blieben 
in der Zeit der Noth aus. 
Die 1andfrieden. 
Der große Landfrieden zwischen den vier Wäldern (1382). 
Gleich den Städten hatten sich auch die Adeligen in Schwaben, 
Franken und der Wetterau in Bündnisse vereinigt und Graf Eberhard 
von Wirtenberg bewog die Rittergesellschaften am Rheine und in Schwa- 
ben mit den 34 Städten der gleichen Landschaft zu einem Vereine zu- 
sammenzutreten und mit ihnen einen geordneten Zustand herzustellen. 
Der Gedanke fand allgemeinen Beifall und am 9. April 1382 wurde 
zu Ehingen der große Landfriede abgeschlossen für die Lande zwischen den 
vier Wäldern: dem Böhmer Wald, dem Walde auf der Scharnitz, dem 
Wasgauer und Thüringer Wald. Alle Stände, Fürsten, Ritter und 
Städte vereinigten sich dahin, mit einander über ein Jahr Friede zu 
halten in der Weise, daß sie einander gegen ihre Feinde beistehen, daß 
sie jeden Theils ihre Streitigkeiten vor ihren eigenen Gerichten ent- 
scheiden lassen und sie selbst ihre Mißhelligkeiten durch Schiedsgerichte 
ausgleichen wollten. 
Der große westfälische Landfriede (1387). 
In ähnlicher Weise bildete sich im nördlichen Deutschland der große 
westfälische Landfriede 1387. 
Diese Verbindungen waren eine Folge der Abschwächung der Kaiser- 
macht, welche Karl und Wenzel durch ihr schwaches oder unredliches 
Wesen und Treiben vollenden halfen; Deutschland wurde auf diese Weise 
zu einem Bunde verschiedenartiger Staaten, von geistlichen und welt- 
lichen Fürstenthümern, demokratischen und aristokratischen Republiken. 
Dieser Bundesstaat konnte bestehen, so lange kein Nachbarstaat stark ge- 
nug war, auf deutsche Eroberungen auszugehen; sobald aber dieser Fall 
eintrat, so mußte Deutschland ein Stück seines Gebietes nach dem an- 
dern verlieren, weil das Ausland im Reiche immer seine Bundesgenossen 
finden konnte. 
Bumüller, Mittelalter. 18