172 Englische Revolution. Zeitalter Ludwigs XIV. rc.
ging dennoch in seinem Argwohne gegen Kaiser Karl V. so weit, daß
er 1517 dem Könige Franz I. die Besetzung der Pfründen einräumte,
die sonst dem Papste zustand, eine Verfügung, welche das Parlament
nicht einregistrieren und der Klerus nicht anerkennen wollte; Ludwig XIV.
aber dehnte dieses Recht auf alle Kirchen Frankreichs aus und verhöhnte
die Einsprache des Papstes. In einem Rechtsstreite des Klosters Charonne
mit dem Erzbischof von Paris hatte das Parlament einen ungerechten
Beschluß zum Nachtheile des Klosters gefaßt; der Papst Innocenz XI.
verbot dem Klerus die Anerkennung des Parlamentsbeschlusses, fand
aber kein Gehör, so daß also die Gerichtsbarkeit des Papstes in kirch-
lichen Dingen zurückgewiesen war. Endlich ließ der König 1682 durch
eine Synode eine Deklaration des gallikanischen Klerus aufsetzen, die
vier Artikel enthielt: 1) dem Papste als Nachfolger des hl. Petrus ist
bloß Gewalt über geistliche und das Seelenheil betreffende Dinge, aber
nicht über büxgerliche gegeben. 2) Die geistliche Gewalt des Papstes
ist der Art, daß die Dekrete des Konstanzer Koncils („das allgemeine
Koncil steht über dem Papste") allgemeine Giltigkeit haben, nicht bloß
im Falle eines Schismas. 3) Der Papst muß seine Gewalt innerhalb
der Canones der allgemeinen Koncilien ausüben und mit Beachtung der
Gebräuche, Sitten und Einrichtungen, welche in Frankreich und in der
Kirche dieses Reiches bestehen. 4) Auch in Glaubenssachen ist der Aus-
spruch des Papstes nicht unfehlbar und unabänderlich, er bedarf noch
der Zustimmung der ganzen Kirche. — Aus diesen vier Artikeln kann
man machen, was man nur will, und jede Anordnung des Paystes, jeden
Ausspruch desselben, mag er was immer betreffen, so lange beseitigen,
als es für gut gefunden wird; es fehlte nur noch eines, daß sich Frank-
reich förmlich von dem päpstlichen Stuhle lossagte; so weit nun freilich
trieb es der König nicht, er begnügte sich mit seiner Allgewalt über die
französische Kirche.
Nach seinen Begriffen von dem Staate und der königlichen Gewalt
konnte er es nicht dulden, daß die Hugenotten nicht der königlichen Re-
ligion angehörten und gleichsam einen eigenmächtigen Glauben dem Könige
gegenüber behaupten sollten, und nebenher wollte er zugleich den Ruhm
eines Eiferers für die Kirche erwerben. Zuerst versuchte er es mit gütlichen
Mitteln gegen die Hugenotten; aber als diese nichts oder nur sehr
wenig halfen, entzog er ihnen allmählig einige Rechte. Da die meisten
trotzdem beharrlich blieben, so gab er den Missionären Dragoner mit,
welche durch brutale Gewalt und die Last der Eingquartierung den
Predigten in ihrer Weise nachhalfen (Dragonaden), so daß wirklich
eine große Anzahl Hugenotten, gegen 200,000, zur Rettung ihrer Habe
und Eristenz katholisch wurde. „Mein Großvater hat euch geliebt,“
sagte der König zu den um Gnade bittenden Hugenotten, „und mein