Full text: Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

172 Englische Revolution. Zeitalter Ludwigs XIV. rc. 
ging dennoch in seinem Argwohne gegen Kaiser Karl V. so weit, daß 
er 1517 dem Könige Franz I. die Besetzung der Pfründen einräumte, 
die sonst dem Papste zustand, eine Verfügung, welche das Parlament 
nicht einregistrieren und der Klerus nicht anerkennen wollte; Ludwig XIV. 
aber dehnte dieses Recht auf alle Kirchen Frankreichs aus und verhöhnte 
die Einsprache des Papstes. In einem Rechtsstreite des Klosters Charonne 
mit dem Erzbischof von Paris hatte das Parlament einen ungerechten 
Beschluß zum Nachtheile des Klosters gefaßt; der Papst Innocenz XI. 
verbot dem Klerus die Anerkennung des Parlamentsbeschlusses, fand 
aber kein Gehör, so daß also die Gerichtsbarkeit des Papstes in kirch- 
lichen Dingen zurückgewiesen war. Endlich ließ der König 1682 durch 
eine Synode eine Deklaration des gallikanischen Klerus aufsetzen, die 
vier Artikel enthielt: 1) dem Papste als Nachfolger des hl. Petrus ist 
bloß Gewalt über geistliche und das Seelenheil betreffende Dinge, aber 
nicht über büxgerliche gegeben. 2) Die geistliche Gewalt des Papstes 
ist der Art, daß die Dekrete des Konstanzer Koncils („das allgemeine 
Koncil steht über dem Papste") allgemeine Giltigkeit haben, nicht bloß 
im Falle eines Schismas. 3) Der Papst muß seine Gewalt innerhalb 
der Canones der allgemeinen Koncilien ausüben und mit Beachtung der 
Gebräuche, Sitten und Einrichtungen, welche in Frankreich und in der 
Kirche dieses Reiches bestehen. 4) Auch in Glaubenssachen ist der Aus- 
spruch des Papstes nicht unfehlbar und unabänderlich, er bedarf noch 
der Zustimmung der ganzen Kirche. — Aus diesen vier Artikeln kann 
man machen, was man nur will, und jede Anordnung des Paystes, jeden 
Ausspruch desselben, mag er was immer betreffen, so lange beseitigen, 
als es für gut gefunden wird; es fehlte nur noch eines, daß sich Frank- 
reich förmlich von dem päpstlichen Stuhle lossagte; so weit nun freilich 
trieb es der König nicht, er begnügte sich mit seiner Allgewalt über die 
französische Kirche. 
Nach seinen Begriffen von dem Staate und der königlichen Gewalt 
konnte er es nicht dulden, daß die Hugenotten nicht der königlichen Re- 
ligion angehörten und gleichsam einen eigenmächtigen Glauben dem Könige 
gegenüber behaupten sollten, und nebenher wollte er zugleich den Ruhm 
eines Eiferers für die Kirche erwerben. Zuerst versuchte er es mit gütlichen 
Mitteln gegen die Hugenotten; aber als diese nichts oder nur sehr 
wenig halfen, entzog er ihnen allmählig einige Rechte. Da die meisten 
trotzdem beharrlich blieben, so gab er den Missionären Dragoner mit, 
welche durch brutale Gewalt und die Last der Eingquartierung den 
Predigten in ihrer Weise nachhalfen (Dragonaden), so daß wirklich 
eine große Anzahl Hugenotten, gegen 200,000, zur Rettung ihrer Habe 
und Eristenz katholisch wurde. „Mein Großvater hat euch geliebt,“ 
sagte der König zu den um Gnade bittenden Hugenotten, „und mein
	        
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