Neuer französischer Krieg. 177
Er wurde erst als Mitregent Marias, der ältern Tochter Jakobs II.,
anerkannt und als Wilhelm III. zum Könige ausgerufen, nachdem er „die
Bill der Rechte"“ (bill of rights) beschworen hatte. Diese Bill lautete,
daß gegen die Gesetze seien: die suspendierende oder dispensierende Gewalt
der Krone; alle geistlichen Gerichtshöfe; alle Gelderhebung oder Aufstellung
stehender Truppen zur Friedenszeit ohne Einwilligung des Parlaments;
die Schenkungen von Geldstrafen oder verfallenen Gütern, ehe die An-
geklagten ihrer Verbrechen überwiesen sind; Geschwornengerichte von
Personen, welche die gehörigen Eigenschaften nicht besitzen oder nicht der
Ordnung gemäß gewählt wurden, besonders die Ernennung bei Prozessen
wegen Hochverraths von solchen, welche nicht Freisassen sind. Es sollen
femmer nicht übermäßige Bürgschaften gefordert, noch dergleichen Geldstrafen
auferlegt, noch grausame und unerhörte Leibesstrafen verhängt werden.
Die Parlamentswahlen sollen frei sein; die Parlamentsglieder haben Freiheit
der Rede, die Unterthanen haben das Recht Waffen zu tragen und dem
Monarchen Bittschriften einzureichen; das Parlament muß öfters einberufen
werden. Mit dieser Bill wurde das parlamentarische Reglerungswesen Eng-
lands eigentlich geregelt, indem früher manche Rechte z. B. das der Steuer-
erhebung, Bestrafung u. s. w. mehr nach den Umständen geübt wurden, je
nachdem die Krone oder das Parlament sich mächtig fühlte. Für die öftere
Berufung des Parlaments sorgte das Unterhaus selbst, indem es die
Steuern immer nur terminweise bewilligte, und eben dadurch machte es
auch das Recht des Monarchen, Krieg zu führen, von sich abhängig.
Wilhelm von Oranien trat nun mit verdoppelter Macht gegen Frankreich
auf; Englands Theilnahme an den Kriegen gegen Ludwig XIV. hatte
dieselbe entscheidende Folge wie später sein Kampf gegen Napoleon I.
Sechstes Kapitel.
Ueuer scanzösischer Krieg (1689—1697). Tranzösische Mordbrennerrien.
Ludwigs Alliierter, der türkische Sultan, verlangte in seiner Be-
drängniß durch die kaiserlichen Waffen, daß die Franzosen etwas für ihn
thun sollten; mehr jedoch als die Rücksicht auf Solyman III. ermunterte
Ludwig die Hoffnung, noch ein weiteres Stück der Rheingränze abzu-
reißen. Im Jahre 1685 starb die pfälzische Linie Simmern aus;
augenblicklich sprach Ludwig die Allodialgüter der Simmern als Erbe
für den Herzog Philipp von Orleans an, weil dieser eine pfälzische
Prinzessin aus dieser Linie geheirathet hatte. Solches Zugreifen war
doch den deutschen Fürsten zu arg und sie schloßen 1686 in Augsburg
den sogenannten großen Bund gegen Frankreich, welchem bis 1690
Pumüller, Neue Zeit. 6. Aufl. 12