Dissidenten und Konföderierte in Polen. Erste Theilung Polens. 229
ihnen das Feld bauten, oder ihnen die Heerden der Rosse, Rinder und
Schafe weideten; die Herren selbst vergnügten sich auf der Jagd in den un-
geheuren Wäldem, praßten bei Gelagen oder reisten im Auslande, die we-
nigsten befaßten sich mit der Verbesserung des Zustandes ihrer Bauern.
In den Städten konnte der Bürgerstand niemals aufkommen, die Handels-
geschäfte waren daher in den Händen der zahlreichen Juden, deßwegen hatte
Polen auch keinen Gewerbsfleiß und blieb ein armes Land. Durch das Aus-
sterben der Jagellonen wurde es 1572 ein förmliches Wahlreich. Der
Adel wählte den König, dem alle Macht entrissen und nur der Name gelassen
war; denn der König mußte vor allem die pacta conventa unterschreiben,
welche es ihm verboten, einem Prinzen von Geblüte eine Würde zu ver-
leihen, wodurch dieser Sitzund Stimme in dem Reichstage erhalten hätte;
er durfte keine Ländereien kaufen und sich keine konfiscierten Güter aneignen.
Die höchste Gewalt blieb bei dem Reichstage, der aus den höhern geist-
lichen und weltlichen Würdeträgern und den adelsgen Deputierten der ein-
zelnen Distrikte bestand; da galt das unsinnige Recht des liberum veto,
dem zufolge das „Nein"“ eines einzigen Edelmannes jeden Beschluß ungiltig
machte; der polnische Reichstag ist durch seine stürmischen Auftritte in
Deutschland sprichwörtlich geworden. Das liberum veto hatte der Reichs-
tag dem Könige Johann II. Kasimir (1648—1672) abgedrungen,
welcher demselben vergebens den Untergang des Staates als nothwendige
Folge einer derartigen Anarchle voraussagte. Dem liberum veto gegenüber
hatte der Adel das Recht, zur Durchführung eines Beschlusses Konfödera-
tionen oder Bündnisse zu machen, welche in der Regel zu Bürgerkriegen
führten. So mußte Polen untergehen, obwohl es auf ungefähr 14,000
Geviertmeilen 16 Millionen Einwohner zählte, der Adel kriegerisch war
und eine treffliche Reiterel stellte, die rohen Bauern den besten Stoff
zu einem Fußvolk darboten. Schon manchmal hatte Polen das Unheil-
volle einer solchen Verfassung erfahren; mit Mühe erwehrte es sich der
Schweden von Gustav Adolf bis auf Karl XII., und unter Peter I. hatte
es bereits brutale russische Einmischung dulden müssen, nichtsdestoweniger
blieb es bei seiner Verfassung. Selbst der edle Johannes Sobiesky
(1674—1696), der in ganz Europa gefeierte Held, vermochte über die
Parteien nicht so viel, daß ihn während seiner Feldzüge gegen die Türken
und Tataren nicht ganze Heeresabtheilungen unter der Anführung eines
Großen, z. B. des Grafen Pac, verließen, und daß Polen (1699) seine
verlorenen Landstriche in Podolien und der Ukraine von den Türken zu-
rückerhielt, verdankte es nur dem Siege der österreichischen Waffen. Wie
verderblich Polen die Theilnahme Augusts II. (1696—1733) an dem
nordischen Kriege war, ist oben bereits erzählt worden; unter dem glei-
chen Könige erfuhren die Rechte der Dissidenten 1717 eine beträcht-
liche Schmälerung, was sich 1737 unter seinem Nachfolger August III.