Dänemark von 1730—1784. 237
Beringshiol, Oberst Köller und General Eikstädt. In der Nacht vom
16. auf den 17. Januar 1772 war Ball im Schlosse und Eikstädt hatte
mit selnem Dragonerregimente die Wache. Nach dem Balle, morgens
2 Uhr, besetzte Eisstädt alle Gänge des Schlosses, die Verschwornen be-
gaben sich in das Schlafzimmer des Königs und zwangen ihn zur Un-
terzeichnung zweier Papiere, durch die Eikstädt zum Stadtkommandanten
ernannt und dem Oberst Köller unbeschränkte Vollmacht ertheilt wurde;
außerdem ließen sie den König einen Haftbefehl gegen Struensee und 14
andere unterzeichnen und befehlen, daß die Königin verhaftet und in die
Festung Kronenburg abgeführt würde. Alles geschah und Kopenhagen gab
am Morgen seine Freude über die gelungene Palastrevolution jubelnd zu
erkennen. Eine Kommission von 10 Mitgliedern, zu denen auch Guld-
berg gehörte, saß über Struensee zu Gericht; er wurde eines Anschlags,
den König zur Niederlegung der Regierung zu zwingen, den Kron-
prinzen durch eine schlechte Erziehung zu tödten, eines verbrecherischen
Umgangs mit der Königin und des Mißbrauchs der höchsten Gewalt
beschuldiget. Struensee blieb nur sehr kurze Zeit fest und bekannte schon
am zweiten Tage unter Thränen sich des verbrecherischen Umgangs mit
der Königin schuldig; wahrscheinlich wollte er durch eine so hohe Mit-
schuldige, gegen welche das Gericht nicht vorschreiten würde, sein Leben
retten, denn kein Diener der Königin konnte eine Aussage beibringen,
welche eine Anklage gegen sie begründet hätte. Aber die Verbündeten
mußten nicht allein Struensee verderben, sondern auch die Königin
stürzen, welche bei ihrer Herrschaft über Christian VII. den Untergang
Struensees gewiß an seinen Feinden gerächt hätte. Eine Kommission
begab sich zu ihr nach Kronenburg und legte ihr Struensees Geständniß
vor; sie widersprach aber entschieden. Da sagte ihr der Kommissär Schak-
Rathlow, so müsse denn Struensee als Verleumder der Majestät des
schmählichsten Todes sterben. Da verzweifelte sie und begann ein Pa-
pier, das ihre Schuld gestand, zu unterzeichnen; als sie aber das höh-
nische Lächeln Rathlows bemerkte, sank sie ohnmächtig in den Sessel
zurück, bevor sie ihren Namen ganz ausgeschrieben hatte; Rathlow legte
ihr aber die Feder in die Hand und vollendete, dieselbe führend, die
Unterschrift „Karoline Mathilde"“. Struensee wurde nun „eines großen
todeswürdigen Verbrechens wegen“ zum Tode durch das Henkerbeil ver-
urtheilt: seinen Freund Brand, ebenfalls einen Deutschen, welcher Di-
rektor der Hoffeste und dem Könige sehr lieb gewesen war, traf dasselbe
Urtheil; auf Zureden des russischen Gesandten, der Struensees Beseiti-
gung als eines Gegners ker russischen Politik wünschte, unterzeichnete
der König die Todesurtheile. Beide bekehrten sich vor dem Tode zum
Christenglauben und starben mit Fassung (28. April 1772). Ein wei-
teres Vorschreiten gegen die Königin verhinderten die Drohungen des