Full text: Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

Der nordamerikanische Freiheitskrieg. Die englischen Kolonieen. 279 
dies wurden in die südlicheren Kolonieen auch Negersklaven eingeführt, 
nachdem die englische Regierung aufgehört hatte, die Deportierten zur 
Sklavenarbeit in den Kolonieen verwenden zu lassen. Die Engländer 
waren damals fast im ausschließlichen Besitz des Sklavenhandels und 
gewannen ungeheure Summen, Liverpool war die Metropole des Han- 
dels mit „schwarzen Häuten“. 
Die englischen Kolonieen in Nordamerika waren von dreierlei Art: 
rein demokratische, wie namentlich die in Neuengland; dann von der Krone 
angelegte, in welche das in England herrschende aristokratische Element 
verpflanzt und daher auch die Kolonialverfassung der englischen nachgebll- 
det wurde (Virginten, New-York, beide Karolina, New-Jersey, Georgia); 
endlich Grundherrenkolonieen, d. h. solche, welche ursprünglich einzelnen 
Familien angehörten (Maryland, Pennsylvanien; ursprünglich auch beide 
Karolina und New-Jersey). Allen Kolonieen war aber das englische 
Recht, die englische freie Gemeinde= und Bezirksverfassung gemein, und 
als 1719 die Whigregierung unter Georg I. die Grundherrenverhältnisse 
aufhob, beruhte die staatsbürgerliche Gesellschaft in Nordamerika auf 
demokratischer Grundlage. Die Verfassung der einzelnen Kolonieen war 
nicht bei allen die gleiche, indem die einen mehr Freiheiten als die an- 
dern besaßen, wie schon von denen in Neuengland bemerkt wurde. An 
der Spitze der Regierung stand ein Gonverneur, die Person des Königs 
vertretend, das Oberhaus vertrat ein Rath, das Unterhaus eine von 
den Bürgern erwählte Versammlung von Repräsentanten. Die könig- 
lichen Aemter in den Kolonieen wurden indessen fast durchschnittlich mit 
eigentlichen Engländern besetzt; auch befolgte England gegen Nordamerlka 
die Grundsätze der alten Kolonialpolitik, nach welcher den Kolonieen nur 
der Verkehr mit dem Mutterlande unbedingt frei war, die Ausfuhr von 
Rohprodukten nach fremden Ländern großen Beschränkungen, die Einfuhr 
aus fremden Ländern einem unbedingten Verbote unterlag; selbst die 
Fabrikation für den einheimischen Bedarf war den Kolonieen nur in ein- 
zelnen Artikeln (z. B. grobes Tuch, Leder, Leinen) gestattet, in anderen, 
namentlich in Metallwaaren, gänzlich untersagt. Dem Alter nach be- 
standen vor dem Unabhängigkeitskriege folgende englische Kolonleen in 
Nordamerika: Virginien (1607); New-York (1614 von den Holländern 
gegründet, 1664 von den Engländern erobert); Plymouth (1620 ge- 
gründet, 1692 mit Massachusetts vereinigt); Massachusetts (1628); 
New-Hampfhire (1623 kolonisiert und zuerst Lakana genannt, Theil von 
Massachusetts, 1679 selbstständige Kolonie); Maine (1630); Maryland 
(1633); Konnektikut (1635 von Massachusetts aus kolonisiert); New- 
Haven (1637, mit Konnektikut 1662 vereinigt); Providence (1635), 
Nhode-Island (1638), beide verelnigt 1638; Nordkarolina (1650); 
Südkarolina (1670); Pennsylvanien (1682); Delaware (1638 von den
	        
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