Unzufriedenhelt und Aufstand der Kolonisten. 283
den Krieg in Amerika entscheidend; „es ist alles vorbeil“ rief der eng-
lische Minister Lord North, als er die Nachricht erhielt, und nun be-
gannen Unterhandlungen; während derselben ruhte der Krieg gegen die
Vereinigten Staaten so ziemlich, nur gegen die Franzosen, Spanier und
Holländer wurde er mit Erbitterung fortgeführt. Franklin scheute sich
nicht, dem Bunde mit Frankreich, in dem ausdrücklich bedungen war,
daß nur gemeinschaftlich Friede geschlossen werden dürfe, untreu zu wer-
den und im November 1782 die sogenannten Provisionalartikel
abzuschließen, wodurch der Republik ihre Unabhängigkeit, vortheilhaftere
Gränzen gegen Kanada und Antheil an dem Stockfischfang bei Neufund-
land zugesichert wurden. Die Franzosen murrten zwar, fanden sich aber
wie die Spanier doch bewogen, den 20. Januar 1783 zu Versailles
Frieden zu schließen, in welchem sie alle von den Engländern eroberten
Kolonieen zurückerhielten; nur die Holländer mußten in Ostindien Nega-
patam abtreten und schieden von jetzt aus der Reihe der großen See-
mächte, obwohl sie am 5. August 1782 in der Schlacht bei der Doggers-
bank (in der Nordsee) der englischen Flotte des tüchtigen Admirals Hyde
Parker nicht unterlegen waren; so sehr verhinderte der Parteikampf der
Oranier und Republikaner jede nachhaltige Anstrengung der Nation.
Nordamerika hatte seine Unabhängigkeit erkämpft; der edle Georg
Washington schützte jetzt sein Vaterland vor dem Ausbruche ernster bür-
gerlicher Unruhen und erhielt das Heer in seiner Pflicht; denn es murrte
über schlechten Dank für so viele Jahre des Krlegs und der Gefahr
und trug ihm die Diktatur an. Nach manchen Schwankungen und Rei-
bungen einigten sich die Vereinigten Staaten zu einer definitiven
Bundesverfassung. An der Spitze der Vereinigten Staaten steht der
Präsident mit vierjähriger Amtsgewalt und kann nur zweimal nach ein-
ander gewählt werden; er hat einen Jahresgehalt von 25,000 Dollars,
ist Oberbefehlshaber der Land= und Seemacht, ernennt alle Beamten
der Republik, hat die vollziehende Gewalt und leitet die Beziehungen
zum Ausland. In der gesetzgebenden Gewalt kann er nur mit einem
jsuspenfiven Veto einschreiten; diese ruht bei dem Kongresse, der aus
zwei Kammern, dem Senate und den Repräsentanten besteht. In den
Senat schickt jeder einzelne Staat zwei Mitglieder, in das Repräsen-
tantenhaus aber auf 70,000 Einwohner einen Abgeordneten. Das
Bundesgericht entscheidet über Staatsprozesse und Streitigkeiten einzelner
Staaten und ist die höchste Appellationsbehörde; unter ihm stehen die
Kreisgerichte, die von einem Mitgliede des Bundesgerichts und einem
des Bezirksg erichts geleltet werden; an sie geht die Appellation der Pro-
zesse von 80—200 Dollars; sie urtheilen auch über Verbrechen. Die
Religion ist frei, insofern man nur einen Gott bekennt. Jeder einzelne
Staat ordnet seine inneren Angelegenheiten selbst durch einen Gouverneur