Full text: Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

Die Tuürkei. 439 
erhoben sich die Maroniten und Drusen im Libanon, die arabischen 
Staͤmme in den Steppen Syriens und Palästinas, Damaskus, Haleb 
waren in Gährung, und so bequemte sich Mehemet Ali zum Frieden 
(27. November), in welchem er die Erblichkeit der Verwaltung des Pa- 
schaliks Aegypten behielt. Ibrahim räumte Syrlen, wo sogleich die alte 
Wirthschaft der türkischen Pascha begann, daher auch ein Aufstand dem 
andemn folgte, was bis heute fortdauerte. Mehemet Ali regierte Aegyp- 
ten in seiner Weise fort; er beutete das Land gründlich aus, zwang die 
trägen Fellahs zur Arbeit, hielt aber Ruhe und Ordnung aufrecht, be- 
förderte den Handel, schützte die Christen und trieb seine Moslemin der 
europäischen Civilisation mit Gewalt entgegen. Er starb den 2. August 
1849, nachdem Ibrahim den 10. November 1848 vorausgegangen war. 
Der alischerif von Gülhanie (1839). 
Der junge Sultan hatte anfangs der alttürkischen Partei einige Zu- 
geständnisse gemacht, indem er einige der von seinem Vater eingeführten 
neuen Beamtungen aufhob, jedoch schon am 3. November 1839 erließ er 
den Hatischerif von Gülhanie (d. h. Kiosk der Tulpen, ein Pavillon 
in den Gärten des neuen Serails), in welchem er allen Unterthanen ohne 
Unterschied der Rellgion Sicherheit des Lebens, des Eigenthums, der Ehre 
gewährleistete, öffentliche und geregelte Rechtspflege, ein gerechtes Abgaben- 
spftem, für die Moslemin gleichmäßige Konskription und feste Dienstzeit, die 
Aufhebung der Käuflichkeit der Aemter ½. zusagte, wodurch die Stimmung 
der mohammedanischen und christlichen Bevölkerung gebessert werden sollte. 
Allein wenn auch da und dort die alte Willkür nicht mehr geübt wurde, im 
ganzen blieb sich die Türkei gleich; die Pascha erpreßten wie zuvor, die 
Christen fanden so wenig Recht als ehedem, und diese würden sich auch nicht 
zufrieden geben, wenn der Hatischerif von Gülhanie eine Wahrheit gewor- 
den wäre; denn sie wollen nicht neben den Moslemin als Gleichberechtigte 
leben, sondern dieselben vertreiben oder vernichten. In dem jungen Griechen- 
land darf kein Türke leben, eben so wenig in der Moldau, Walachei, in Ser- 
bien, kurz nirgends wo die Gräkoslaven Meister sind. Beweist dieses von 
den europäischen Mächten gutgeheißene System, daß dieselben ein Zusam- 
menwohnen der Christen und Moslemin mit gleichen Rechten für möglich 
halten 2 kann der gemeine Türke demnach in dem Hatischerif seines Sultans 
eine Handlung der Gerechtigkeit erblicken, selbst wenn der Koran nicht die 
Ungläubigen zur Dienstbarkeit und zum Tribute verurtheilte? Seit dem Er- 
lasse des Hatischerifs fand bei dem Sultan ein beständiges Schwanken statt; 
bald wurden einzelne Bestimmungen desselben eingeschärft, bald thatsächlich 
aufgehoben, eines aber dauerte immer fort, die Auflösung des Reichs durch 
immerwährende Unruhen und zwar gerade in den Gebietstheilen, wo noch 
die kräftigste mohammedanische Bevölkerung haust, 3. B. Bosnien, Alba-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.