Die schweizerischen Wirren. 499
einheimischen Markte wenigstens auf gleichem Fuße aufnehmen zu können.
Mußte man es sich zuletzt gefallen lassen, daß die national-ökonomischen
Ueberzeugungen preußischer und anderer Staatsmänner sich mit einem
folgerichtigen Schutzzollsysteme nicht vereinigen können, so hätte man
doch so viel erwarten dürfen, daß die Resultate der Zollkonferenzen
wenigstens den betheiligten Deutschen zuerst bekannt gemacht würden,
so aber erfuhren diese dieselben jedesmal zuerst aus triumphierenden
Artikeln englischer Zeitungen, was jedenfalls kein günstiges Vorurtheil
für die Unabhängigkeit der Leiter eines Vereins, den man als „deutschen“
betonte, erwecken konnte und das deutsche Selbstbewußtsein demüthigte.
Dennoch gewann der Zollverein eine solche Lebenskraft und trieb seine
Wurzeln so tief, daß nicht allein die Staatskassen seiner nicht mehr ent-
rathen konnten, sondern auch das Verkehrsleben der Staaten des Zoll-
vereins so zusammenwuchs, daß die Wiedererrichtung der alten Zoll-
schranken geradezu in das Reich der Unmöglichkeit gehörte und selbst das
Ausland den Zollverein als eine, wenn auch unvollkommene nationale
deutsche Einrichtung anerkannte und dessen weitere Entwicklung nach
Kräften zu hindern sich bestrebte.
Vierzehntes Kapitel.
Die schweizerischen Wirren (1830—1840).
Wie 1802 die Gegner der helvetischen Republik die einheitliche
Verfassung derselben wohl umzuwerfen, aber keine andere statt derselben
einzuführen vermochten, sondern Napoleons allgewaltige Vermittlung
Ruhe und Verfassung (Mediationsakte) bringen mußte, so ging es auch
1814, als der „erhabene Vermittler“ gestürzt wurde. Die ehemals
herrschenden Städte und die Urkantone erklärten die Mediationsverfas-
sung mit Beistimmung der fremden Gesandten als aufgehoben, erneuer-
ten aber auch zugleich alle ihre Ansprüche auf die ehemals von ihnen
bevogteten Landschaften und Orte, z. B. Bern auf Waadt und Aargau,
welche dagegen ihre gesammte waffenfähige Mannschaft aufboten; andere
Theile, z. B. der katholische Aargau, wollten selbstständig werden, wie-
der andere sträubten sich, länger dem bisherigen Kanton anzugehören,
z. B. die Landschaft Gaster, welche schwyzerisch werden wollte. Diesem
Treiben that das Wort der Alllierten Einhalt, sowie sie auch die Bun-
desverfassung von 1815 vermittelten und die leitenden Grundsätze für
die Kantonalverfassungen aufstellten. Die Schweizer hatten sich über
den Wienerkongreß in keiner Weise zu beklagen, denn das Gebiet der
Eidgenossenschaft wurde durch Genf, Neuenburg, Pruntrut und Wallis
vergrößert, der Eidgenossenschaft ewige Neutralität Kugesichert, und selbst