Full text: Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

550 Die Zeit von 1815 bis 1847. 
sie die zum Sklavenhandel erforderliche Ausrüstung hätten, dieselben auf- 
zubringen zur Aburtheilung durch das zuständige Gericht. England stellte 
darauf an Nordamerika die Forderung, daß es diesem Vertrage, 
als einem, den so zu sagen die civilisierte Welt abgeschlossen, beitreten 
solle, erhlelt aber einen rundabschlägigen Bescheld. Das „stolze Albion"“ 
milderte nun seinen Antrag dahin, daß es kein Durchsuchungsrecht gegen 
ein Schiff unter nordamerikanischer Flagge ausüben wolle, aber darauf 
bestehe, daß es einem englischen Kriegsschiffe erlaubt sein müsse, von 
dem Kapitän eines unter nordamerikanischer Flagge segelnden Schiffes 
den Ausweis (durch Vorzeigung der Schiffspapiere) zu verlangen, daß 
es diese Flagge mit Recht führe; sobald dies geschehen, werde das 
Schiff keiner Durchsuchung unterliegen. Auch dies wurde ebenso rund 
abgeschlagen, indem Nordamerika selbst dafür zu sorgen wisse, daß seine 
Gesetze wegen des Sklavenhandels von seinen Seeleuten beobachtet wür- 
den; es beanspruche seinerseits nicht eine Polizei gegen andere Flaggen 
auf dem freien Ocean auszuüben und werde sich eine solche weder von 
England noch irgend einer andern Macht gefallen lassen. Die nord- 
amerikanischen Blätter aber bewiesen, daß hinter dem Durchsuchungs- 
rechte keine christliche Absicht zu Gunsten der Sklaven, sondern der dicke 
englische Pharisäismus laure, indem es mit demselben nichts anderes 
bezwecke als eine Kontrole des Handels anderer Natlonen, denn ver- 
mittelst der Durchsuchung der Schiffe und Schiffspapiere erfahre es ganz 
genau, welche Waaren dieselben führen, woher sie dieselben beziehen und 
wohin absetzen, wie groß der Absatz sei u. s. w. Dergleichen Gründe 
fanden in Frankreich um so stärkeren Wiederhall, als französische Rheder 
die bittersten Klagen über die englischen Kreuzer an der Küste von Sene- 
gambien erhoben; Frankreich nämlich hatte zum Verdrusse der Engländer 
seine alten Niederlassungen am Senegal 1840 durch drei neue vermehrt, 
der beste Beweis, welchen Aufschwung der französische Handel in jenen 
Gegenden genommen hatte. Alles dies bewog die französische Regie- 
rung, dem Londoner Vertrage von 1841 die Ratifikation zu verweigem 
und Modifikationen desselben zu verlangen, die auch 1845 zugestanden 
wurden, obwohl die Spannung zwischen England und Frankreich deß- 
wegen eine sehr straffe gewesen war. 
Die Franzosen und Engländer ärgerten einander jedoch nicht nur 
auf dem Mittelmeere und an der westafrikanischen Küste, sondern so 
weit der Himmel blau ist. Meriko z. B. beleidigte Frankreich und 
schlug die geforderte Genugthuung ab (s. S. 401); Louts Philipp 
schickte endlich ein Geschwader unter dem Admiral Baudin ab, welches 
das Fort Ulloa vor Verakruz zusammenschoß. Zu dieser Aktion stellten 
sich aber so viele englische Kriegsschiffe als Zuschauer ein, daß Baudin 
den Kommandanten derselben ersuchte, dem völkerrechtlichen Gebrauche
	        
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