550 Die Zeit von 1815 bis 1847.
sie die zum Sklavenhandel erforderliche Ausrüstung hätten, dieselben auf-
zubringen zur Aburtheilung durch das zuständige Gericht. England stellte
darauf an Nordamerika die Forderung, daß es diesem Vertrage,
als einem, den so zu sagen die civilisierte Welt abgeschlossen, beitreten
solle, erhlelt aber einen rundabschlägigen Bescheld. Das „stolze Albion"“
milderte nun seinen Antrag dahin, daß es kein Durchsuchungsrecht gegen
ein Schiff unter nordamerikanischer Flagge ausüben wolle, aber darauf
bestehe, daß es einem englischen Kriegsschiffe erlaubt sein müsse, von
dem Kapitän eines unter nordamerikanischer Flagge segelnden Schiffes
den Ausweis (durch Vorzeigung der Schiffspapiere) zu verlangen, daß
es diese Flagge mit Recht führe; sobald dies geschehen, werde das
Schiff keiner Durchsuchung unterliegen. Auch dies wurde ebenso rund
abgeschlagen, indem Nordamerika selbst dafür zu sorgen wisse, daß seine
Gesetze wegen des Sklavenhandels von seinen Seeleuten beobachtet wür-
den; es beanspruche seinerseits nicht eine Polizei gegen andere Flaggen
auf dem freien Ocean auszuüben und werde sich eine solche weder von
England noch irgend einer andern Macht gefallen lassen. Die nord-
amerikanischen Blätter aber bewiesen, daß hinter dem Durchsuchungs-
rechte keine christliche Absicht zu Gunsten der Sklaven, sondern der dicke
englische Pharisäismus laure, indem es mit demselben nichts anderes
bezwecke als eine Kontrole des Handels anderer Natlonen, denn ver-
mittelst der Durchsuchung der Schiffe und Schiffspapiere erfahre es ganz
genau, welche Waaren dieselben führen, woher sie dieselben beziehen und
wohin absetzen, wie groß der Absatz sei u. s. w. Dergleichen Gründe
fanden in Frankreich um so stärkeren Wiederhall, als französische Rheder
die bittersten Klagen über die englischen Kreuzer an der Küste von Sene-
gambien erhoben; Frankreich nämlich hatte zum Verdrusse der Engländer
seine alten Niederlassungen am Senegal 1840 durch drei neue vermehrt,
der beste Beweis, welchen Aufschwung der französische Handel in jenen
Gegenden genommen hatte. Alles dies bewog die französische Regie-
rung, dem Londoner Vertrage von 1841 die Ratifikation zu verweigem
und Modifikationen desselben zu verlangen, die auch 1845 zugestanden
wurden, obwohl die Spannung zwischen England und Frankreich deß-
wegen eine sehr straffe gewesen war.
Die Franzosen und Engländer ärgerten einander jedoch nicht nur
auf dem Mittelmeere und an der westafrikanischen Küste, sondern so
weit der Himmel blau ist. Meriko z. B. beleidigte Frankreich und
schlug die geforderte Genugthuung ab (s. S. 401); Louts Philipp
schickte endlich ein Geschwader unter dem Admiral Baudin ab, welches
das Fort Ulloa vor Verakruz zusammenschoß. Zu dieser Aktion stellten
sich aber so viele englische Kriegsschiffe als Zuschauer ein, daß Baudin
den Kommandanten derselben ersuchte, dem völkerrechtlichen Gebrauche