Stürme im Aargau; Niebertretung der Rechte der Katholiken. 587
zerstreuten bei Villmergen den Landsturm, der 7 Todte und 13 Ver-
wundete verlor, und besetzten am 12. Murt. Zu diesen aargautschen
Milizen stießen noch die Bataillone der Berner, Züricher und Baselländ-
ler und das unglückliche Freienamt (Baden, Bremgarten, Mellingen
und Muri) blieb bis zum 6. März okkupiert von eidgenössischen Trup-
pen, welche sich in vielen Stücken die republikanischen Franzosen von
1798 zum Muster genommen zu haben schienen. Mit dieser Niedertre-
tung der katholischen Bevölkerung des Kantons war die verhängnißvolle
Thätigkeit des Großen Raths nock nicht beendigt; am 13. trug Augu-
stin Keller, der Direktor des aargauischen Schullehrerseminars, eben-
falls Katholik, auf Aufhebung sämmtlicher Aargauer Klöster an, „deun
diese seien die Ursache der unglücklichen Lage des Landes, sowie das
Mönchthum überhaupt nur Steppen und Barbarei schaffe und der Mönch
in der Regel ein schlechtes, verdorbenes Geschöpf sei, in dessen Schatten
der Grashalm verdorre.“ Keller hatte die Zeit zu seiner Motion treff-
lich gewählt, denn die in den Klöstern und deren Umgegend liegende
Soldateska drohte mit Niederbrennung derselben, daher er sehr nach-
drücklich sagen konnte, die Aufhebung der Klöster sei erklärter Volkswille,
das Volksgericht sei schon über sie ergangen u. s. w. Der Große Rath
beschloß auch die Aufhebung aller Klöster mit 115 gegen 19 Stimmen
in Abwesenheit von ½⅜ der katholischen Repräsentanten, erklärte deren
Vermögen als Staatsgut, von dem zuerst die Okkupatlons= und Unter-
suchungskosten bestritten, der Rest zu Kirchen-, Schul= und Armenzwecken,
sowie zur Pensionierung der Ordensleute verwendet werden sollte. Der
Aargau hatte damals acht Klöster: die Benediktinerabtei Muri, die Bern-
hardinerabtei Wettingen, die Frauenklöster Hermetschwyl, Gna-
denthal, Fahr und Baden; zwei Kapuzinerkonvente zu Baden und
Bremgarten; das Vermögen der sechs ersten betrug nach amtlicher An-
gabe zu jener Zeit 6,546,969 alte Schweizer Franken (à 40 kr. rhein.),
und dieses Vermögen war eigentlich das Verbrechen, das zu ihrer Auf-
hebung Veranlassung gab. Der Große Rath schämte sich nicht in sei-
nem Aushebungsdekrete die Klöster obendrein zu beschimpfen, indem er
ihnen verderblichen Einfluß auf die wahre Religlosität und Sittlichkeit
der Bürger, Verführung der Gemüther, staatsgefährliche Beunruhigung
der Umgebungen, dem Kloster Muri namentlich die Hauptanstistung und
Förderung des jüngsten verbrecherischen Attentats zur Last legte. Die
Haltung der auf diese Weise betroffenen Aebte und Religiosen war würde-
voll, vermochte aber bei solchen Gegnern nichts. Der Jubel der Radi-
kalen in der übrigen Schweiz wurde nur etwas gedämpft durch die
Betrachtungen der Folgen, welche der Klostersturm nothwendig herbei-
führen mußte. Es war dennoch zu schreiend, die Ordensleute der
schwersten Verbrechen gegen den Staat anzuklagen, sie aber nicht vor