Verfassungsrevision in Luzern. Berufung der Jesuiten. Erster Freischaarenzug. 589
auch sofort alle Liquidationen des Klostervermögens einstellen, widrigen-
falls die Tagsatzung sich eigenen Entscheid vorbehalte. Aargau jedoch
bot diesem Beschlusse Trotz, wozu es von Neuhaus und von radikalen
Häuptern in St. Gallen, Waadt u. s. w. aufgemuntert wurde. Die
ordentliche Tagsatzung desselben und des folgenden Jahres kam bereits
zu keinem festen Beschlusse mehr und erst 1343 ließ sie sich mit 12½
Stimmen dahin befriedigen, daß Aargau Hermetschwyl und die zwei
andern unbedeutenden Frauenklöster wiederherzustellen versprach. Zu die-
sem Ergebnisse führte der Umschlag im Kanton Zürich, wo die 1839
gestürzte Partei die Klosterfrage benutzte, um durch Aushängen der pro-
testantischen Sympathieen die verlornen Plätze im Regierungssaal wieder
zu gewinnen. Am 29. August 1841 wurde zu Schwammedingen un-
weit Zürich große Volksversammlung gehalten, wo der Advokat Furrer
von Winterthur das Volk bei den Manen Zwinglis aufforderte, die Re-
gierung nicht länger in der Unterstützung der aargautschen Klöster ge-
währen zu lassen. Die Volksstimmung sprach sich auch wirklich in die-
sem Sinne aus, daher Zürich auf der Tagsatzung für die oben ange-
führte Transaktion in der Klosterfrage stimmte.
Von Seiten der europäischen Mächte, welche die Bundesakte von
1815 garantiert hatten, geschah für den §. 12 derselben sehr wenig;
der französische Gesandte Mortter sagte gelegentlich, seine Regierung
halte auf gewissenhafte Handhabung des schweizerischen Bundesvertrags;
in gleicher Weise sprach sich auch der österreichische aus, amtliche Ein-
gaben erfolgten aber in diesem Sinne nicht; der österreichische Gesandte
protestierte jedoch im Auftrage des Katsers gegen jede Handlung, durch
welche die aus dem Patrimontalvermögen seiner Ahnen herstammenden
Güter der Klöster ihrer stiftungsmäßigen Bestimmung entzogen würden.
Wie Solothurn hängte auch Aargau einen großen Kriminalprozeß
dem Siegeswagen an und schleppte ihn Jahre lang hin, ließ sogar To-
desurtheile gegen Abwesende fällen, schritt aber gegen Abt und Kon-
ventualen von Muri, die es als die Hauptschuldigen bezeichnet hatte,
in keiner Weise ein und schämte sich auch nicht, wenn dieser Vorwurf
laut erhoben wurde.
Verfassungerevision in Luzern. Berufung der Jesuiten. Erlster Freischaarenzug.
(1840—1844.)
Unterdessen war auch für Luzern die Revisionsperiode angekommen
und versprach für das liberale Regiment (selt 1830) so gefährlich zu
werden als in irgend einem andern Kantone. Wie 1839 in Zürich
gegen die Straußberufung, wie 1840 in Solothurn und Aargau, so
ging auch in Luzern die Bewegung von dem Landvolke aus. An ihrer
Spitze stand Joseph Leu von Ebersol, ein Bauer von jenem Schrot,