Full text: Die Weltgeschichte. Dritter Theil. Die neue Zeit. (3)

Die Union. 659 
des aufgelösten Parlaments in Gotha versammelt (daher der Partei- 
name Gothaer) und verabredeten ein durchgreifendes Zusammenwirken 
für die Union. Den 18. Juni war bereits der Verwaltungsrath in 
Berlin zusammengetreten, den 2. Juli wurde ein provisorisches Bundes- 
schiedsgericht in Erfurt aufgestellt, den 9. Oktober ein Reichstag zu 
Erfurt beschlossen, für welchen die Wahlen auf den 15. Januar 1850 
ausgeschrieben wurden. Dagegen trat Oesterreich mit einem andern 
Entwurfe auf, der die Bildung von sechs deutschen Staatengruppen, 
von denen jede ihr Heer, Parlament, Gericht 2c. haben und in Frank- 
furt durch Bevollmächtigte an der Bundesversammlung vertreten sein 
sollte, deren Direktorium Oesterreich zustände. Bayern und Würt- 
temberg wirkten entschieden gegen Preußen, und als auch Hannover 
und Sachsen (schon im Oktober) gegen die Ausschreibung der Wahlen 
nach Erfurt protestierten, weil der Beitritt der andern Staaten, den sie 
vorausgesetzt hätten, nicht erfolgte, so war das Schicksal der Union be- 
reits entschieden; die von Oesterreich und Preußen am 20. Dezember 
(Abdankung des Reichsverwesers) gebildete interimistische Centralkom= 
mission zu Frankfurt a. M. (bestehend aus Kübeck, Schönhals, 
Radowitz, Bötticher) durfte bereits als thatsächlicher Beweis ange- 
nommen werden, daß Deutschland nur durch die Rückkehr auf den Bo- 
den der früheren Bundesverfassung wieder eine vorläufige Einigung ge- 
winnen könne. 
Die von Bayern (Februar 1850) ausgehende Idee eines Vier- 
königsbundes mit einem Direktortum unter Oesterreichs und Preußens 
abwechselndem Vorsitz verfing nicht, der Unionsreichstag trat zwar am 
20. März in Erfurt zusammen, die Unionsverfassung wurde von dem 
Volks= und Staatenhause den 14. und 17. April angenommen, am 
10. Mai versammelten sich die Unionsfürsten zu einem Kongreß in 
Berlin, aber Hannover und Sachsen erklärten am 21. Februar und 
15. Juni ihren Rücktritt. Oesterreich und die Königreiche (Preußen 
ausgenommen) eröffneten am 10. Mai ein Bundesplenum zu Frankfurt 
und rekonstituierten am 2. September, indem sich immer mehr Staaten 
anschloßen (die drei Hessen, Luremburg 2c.) die alte Bundesversamm- 
lung, wogegen die Unionsfürsten vergebens protestierten. 
Entschieden wurde die Frage durch die Ereignisse in Kurhessen. 
Dieser Staat hatte zur Zeit der allgemeinen Bewegung eine Verfassung 
erhalten, welche die Staatsgewalt vollständig den Landständen und Be- 
amten anheimgab. Im Februar 1850 ernannte der Kurfürst den Herrn 
Hassenpflug (einen Staatsmam, der von 1832—1837 als kurhessischer 
Minister die damalige ständische Opposition siegreich bekämpft hatte; 
später stand er in Sigmaringen, dann in Luremburg an der Spitze der 
Verwaltung und war zuletzt Präsident des Oberlandgerichts in Greifs- 
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