Die Reorganisation in Oesterreich, Preußen und den dentschen Bundesstaaten. 665
Dieser Weg war es jedenfalls nicht, auf dem die Hohenzollern=
schen Fürstenthümer, Sigmaringen und Hechingen, zu Preußen kamen,
sondern die Fürsten übergaben durch Vertrag vom 7. Dezember 1849
ihre Souveränität an den blutsverwandten König von Preußen, weil
ihre Unterthanen statt sich threr patriarchalischen Reglerung, wenn nicht
dankbar, doch wenigstens fügsam zu erweisen, den revolutionären Tanz
in Baden nachgeäfft hatten; deßwegen waren die Fürsten der Regierung
satt und schickten ihre Unterthanen in die preußische Zucht. Die Hohen-
zollernschen Fürstenthümer mochten gewissermaßen als Entschädigung für
das Fürstenthum Neuenburg gelten, welches sich im März 1848 der
Oberherrlichkeit des Königs von Preußen entzog, sich eine republlkanische
Verfassung gab und somit thatsächlich aufhörte, zugleich Fürstenthum
und schweizerischer Kanton zu sein.
Von viel größerer Tragweite war die am 7. September 1851
zwischen Preußen und Hannover abgeschlossene Zolleinigung, die
auch Oldenburg einbegriff. Preußen hatte die Unterhandlungen ganz
in der Stille geführt, legte den glücklich erzlelten Vertrag nicht den
Regierungen der andern Zollvereinsstaaten zur Genehmigung vor, son-
dern kündigte am 18. September den Zollverein, lud aber zugleich die
Staaten des Zollvereins ein, denselben neu abzuschließen, wobei jedoch
die mit Hannover vereinbarten Vertragsbestimmungen keine wesentlichen
Aenderungen erfahren durften. Nach langen Unterhandlungen, während
welcher die vertragsmäßige Dauer des Zollvereins ablief, der bekanntlich
nicht auf ewige Zeiten, sondern jedesmal wieder auf eine bestimmte
Periode abgeschlossen wurde, kam der neue Vertrag glücklich zu Stande,
durch welchen der Zollverein zur allgemeinen Freude endlich an die Nord-
see vorrückte. Preußens Vorgehen, durch das die süddeutschen Zollvereins-
staaten sich hintangesetzt glaubten, bewog diese zu Unterhandlungen mit
Oesterreich und führte dadurch, indem auch Preußen für gut fand ein-
zulenken, zu dem Zoll= und Handelsvertrage zwischen dem Zollverein
und Oesterreich, so daß nur noch die beiden Mecklenburg, Lauenburg
und Holstein, Lübeck, Hamburg und Bremen der großartigen, national-
ökonomischen Schöpfung fremd blieben.
Daß die deutschen Klein= und Mittelstaaten leicht wieder in das
Geleise zu bringen waren, als Oesterreich und Preußen freie Hand
hatten, verstand sich von selbst. Der Bundestag half ihnen dazu,
indem er am 23. August 1851 die Grundrechte förmlich aufhob; die
alten Konstitutionen wurden wieder hergestellt oder die neuen so
revidiert, daß die Regierungen und der Bundestag ihre Zustimmung
geben konnten; theilweise jeroch, wie z. B. in Hannover, das in der
Sturmeszeit die loyalste Haltung gezeigt hatte, blieb die Revision bis
1857 noch im Gange. Dagegen sind die meisten Mittelstaaten in