Die Reformation in England. 69
Henkerbeile durch ihre Thränen und den Witz, sie habe den König auf-
tegen wollen, weil die Aerzte ihr gesagt, daß ihm dies gut sein würde.
Während Heinrich VIII. Weiber mordete und verstieß, fuhr er in der
Protestantisierung Englands eifrig fort; zwar mißlangen die Versuche,
sich mit den deutschen Reformatoren zu verständigen, dafür versorgte aber
Heinrich, von seinen Theologen unterstützt, das englische Volk mit seiner
Glaubenslehre, „den Artikeln“, die in den Kirchen vorgelesen werden muß-
ten und „mit einem gottseligen und frommen Unterricht für alle Christen“;
übereinstimmend mit Luther legte der königliche Reformator den Unterthanen
besonders den leidenden Gehorsam an das Herz. Demgemäß ließ er den
heiligen Thomas Becket, welcher dem König Heinrich II. widersprochen
hatte, mit einem Termin von 30 Tagen vorladen und als er natürlich
nicht erschien, seine Gebeine ausgraben und verbrennen, sein Grab, seine
Abbildungen u. s. w. zerstören. Nebenher verbrannte er auch Wieder-
täufer und Lutheraner, von denen ein gewisser Lambert ihn am
meisten ärgerte, weil er sich nicht einmal durch den persönlich disputieren-
den König von seinen Irrthümern überzeugen ließ. Die päpstliche Bulle,
welche über den König die schärfsten Kirchenstrafen verhängte, brachte
nach vielen weniger bedeutenden Personen die Verwandten des Kardi-
nals Pole, dem der König diese Maßregel zuschrieb, auf das Blut-
gerüst (1538) und 1541 ließ Heinrich auch Poles 70jährige Mutter
enthaupten; die Katholiken wurden nämlich in der Regel enthauptet
oder gehenkt, die Sektierer dagegen ohne weiteren Respekt als gemeine
Ketzer verbrannt. Thomas Kromwell hatte sich die königliche Ungnade
zugezogen, weil er die Anna von Kleve als eine Schönheit empfohlen
hatte; der König beschenkte ihn, bevor er ihn verdarb, mit vielen Klo-
stergütern und ließ ihn dann (29. Juli 1540) ohne Urtheil und Prozeß
enthaupten, nach dem Grundsatze, den Kromwell selbst eingeführt hatte:
„Hochverräther können ohne Untersuchung auf die Anklage hin abgeur-
theilt werden.“ Sodann sorgte der König ferner für den Glauben seiner
Unterthanen. In den sogenannten sechs Blutartikeln verordnete er:
1) In dem Abendmahle ist der wahre Leib Christi wahrhaft gegenwärtig.
2) Zur Seligkeit ist die Kommunion unter beiden Gestalten nicht noth-
wendig. 3) Die Priester dürfen nach göttlichem Gesetze nicht heirathen.
4) Die Gelübde der Keuschheit müssen beobachtet werden. 5) Die
Seelenmessen sind zu halten. 6) Die Odhrenbeichte ist zuträglich und
nothwendig. Später vernahm er, daß das Bibellesen oft zu Streitigkeiten
Veranlasfsung gebe und darauf verbot er dasselbe bei einmonatlicher Ein-
frerrung und gestattete es nur Personem von hohem Range. Zu-letzt
erschien das „Königsbuch“ oder „nothwendige Lehre und Unterricht für
jeren Christen"“, in welchem für die Lebzeit des Königs das Maß der
englischen Rechtgläubigkeit vorgeschrieben war. Im Jahre 1544 schloß